AngestellteSelbständigeÖffentlicher DienstÜber unsWissenVorsorge-RechnerBeratung anfragen
Öffentlicher Dienst

Öffentlicher Dienst.
Beihilfe, Dienstunfähigkeit und Versorgung, richtig eingeordnet.

Erst die richtige Weiche

Verbeamtet oder angestellt? Das macht den Unterschied.

Ob Sie verbeamtet oder im Tarifbeschäftigungsverhältnis sind, bestimmt drei Dinge: Ihre Krankenversicherung, den Schutz Ihrer Arbeitskraft und Ihre Altersversorgung. Zuerst der Überblick, was jeweils gilt – darunter führt Sie der Pfadfinder in drei Schritten zu Ihrem Bereich, Status und Ihrer Phase.

Verbeamtet
Krankheit

Beihilfe + private Krankenversicherung. Der Dienstherr trägt einen Teil der Kosten, den Rest deckt ein beihilfekonformer PKV-Tarif.

Arbeitskraft

Dienstunfähigkeit (DU). Eigener rechtlicher Maßstab. Eine echte DU-Klausel ist Pflicht, nicht die normale Berufsunfähigkeit.

Ruhestand

Pension. Sie ersetzt einen Teil der letzten Bezüge, nach voller Dienstzeit maximal rund 71,75 Prozent.

Angestellt
Krankheit

Gesetzliche Krankenversicherung. Keine Beihilfe. Ein Wechsel in die PKV ist nur möglich, wenn das Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt.

Arbeitskraft

Berufsunfähigkeit (BU). Keine Dienstunfähigkeit. Die Arbeitskraft wird privat abgesichert wie bei jeder angestellten Person.

Ruhestand

Gesetzliche Rente + VBL. Die Zusatzversorgung über die VBL fällt meist niedrig aus, private Vorsorge ergänzt sie.

Ihr persönlicher Pfad

In drei Schritten zur passenden Beratung

Bereich · Status · Phase
1 Ihr Bereich
Leitsätze

Wissen, planen, entscheiden.

Finanzielle Sicherheit entsteht nicht durch Zufall und nicht durch Produkte. Sie entsteht, indem ein Ziel gesetzt, das System verstanden, ein Plan geschrieben und eine Entscheidung getroffen wird – und indem man dranbleibt. So arbeitet das Maklerhaus Wanes, für jeden Mandanten, in jeder Lebenslage.

Grundsatz 01

Das Ziel setzen

Wir beginnen nicht mit einem Vertrag, sondern mit der Frage: Welcher Lebensstandard soll in jeder Lage gehalten werden – bei Krankheit, im Alter, für die Familie? Daraus leiten wir alles Weitere ab.

Grundsatz 02

Das System verstehen

Wissen allein ist nur Möglichkeit. Wir ordnen es, wenden es auf Ihre Situation an und überführen es in einen Plan. Deshalb erklären diese Seiten zuerst, wie das System funktioniert – und erst dann, was daraus folgt.

Grundsatz 03

Den Plan schreiben

Wir begründen jede Empfehlung schriftlich und bringen sie in eine Rangfolge. Was existenziell ist, setzen wir zuerst um. Was situativ ist, terminieren wir. Ein Plan, der nicht aufgeschrieben ist, ist keiner.

Grundsatz 04

Entscheiden statt vertagen

Die größten Lücken entstehen nicht durch falsche, sondern durch vertagte Entscheidungen. Beiträge steigen mit dem Alter, Gesundheit lässt sich nicht nachversichern. Eine getroffene Entscheidung passen wir jederzeit an – eine vertagte nicht.

Grundsatz 05

Dranbleiben

Absicherung und Vorsorge sind kein Ereignis, sondern ein Verfahren über Jahrzehnte. Wir prüfen den Bestand regelmäßig und passen ihn an Einkommen, Familie und Rechtslage an – auch dann, wenn gerade nichts drängt.

Grundsatz 06

Den richtigen Kreis nutzen

Niemand trifft gute Finanzentscheidungen allein. Wir bündeln den Zugang zu Gesellschaften, Bedingungswerken und Fachstellen des Deutschen Maklerverbunds und stellen ihn unseren Mandanten zur Verfügung – als eine zuständige Stelle.

Grundlagen

Das Beamtensystem.

Beamtenrecht ist ein geschlossenes System mit eigener Logik: Besoldung statt Gehalt, Beihilfe statt Krankenkasse, Versorgung statt Rente, Disziplinarrecht statt Arbeitsrecht. Die folgenden Kapitel erklären es Schritt für Schritt – mit Baden-Württemberg als Referenz.

Vom Vorbereitungsdienst bis zur Lebenszeit.

Das Beamtenverhältnis durchläuft Stufen, die jeweils eigene Rechte und Risiken tragen. Der Status entscheidet darüber, was bei Dienstunfähigkeit geschieht, wie die Versorgung aufgebaut wird und welche Fristen laufen. In Baden-Württemberg gelten dafür das Landesbeamtengesetz und die Laufbahnverordnung.

auf Widerruf
Vorbereitungsdienst

Referendariat, Anwärterzeit. Anwärterbezüge statt Besoldung, Beihilfeanspruch besteht bereits. Bei Dienstunfähigkeit: Entlassung ohne Versorgung.

auf Probe
in der Regel 3 Jahre

Bewährungszeit nach Abschluss der Ausbildung, höchstens fünf Jahre. Entlassung bei Dienstunfähigkeit möglich; Versorgung nur bei Dienstunfall.

auf Lebenszeit
Regelstatus

Unkündbar außer im Disziplinarverfahren. Ab jetzt besteht bei Dienstunfähigkeit Anspruch auf Ruhegehalt – dessen Höhe hängt von der Dienstzeit ab.

42 Jahre
Höchstalter für Verbeamtung (BW)

Wer später eintritt, bleibt in der Regel Tarifbeschäftigter. Ausnahmen bei Kindererziehung, Pflege, Wehr- oder Zivildienst (§ 48 LHO BW).

  • LaufbahngruppenMittlerer Dienst (A 6–A 9), gehobener Dienst (A 9–A 13), höherer Dienst (A 13–A 16 und B-Besoldung). Lehrkräfte an Gymnasien: höherer Dienst ab A 13; Grund- und Hauptschule in BW stufenweise auf A 13 angehoben.
  • Wechsel des DienstherrnZwischen Bund, Ländern und Kommunen möglich; Versorgungsansprüche werden über den Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag übertragen.
  • Angestellte im öffentlichen DienstTarifbeschäftigte nach TV-L (Länder) oder TVöD (Bund, Kommunen) mit Entgeltgruppen E 1–E 15, gesetzlicher Sozialversicherung und VBL-Zusatzversorgung.
Was daraus folgtDie Jahre im Vorbereitungsdienst und auf Probe sind die Jahre ohne Netz: Beihilfe ja, Versorgung nein. Wer in dieser Zeit dienstunfähig wird, steht wie ein Berufsanfänger ohne Rentenanspruch da. Deshalb beginnt die Planung am ersten Tag, nicht bei der Ernennung auf Lebenszeit.

Quellen: Beamtenstatusgesetz; Landesbeamtengesetz BW; Laufbahnverordnung BW; Landeshaushaltsordnung BW.

Als Artikel lesen →

Wie das Gehalt zusammengesetzt ist – und warum netto mehr bleibt.

Beamte erhalten keine Vergütung, sondern Besoldung – festgelegt per Gesetz, nicht per Tarifvertrag. Sie besteht aus Grundgehalt nach Besoldungsgruppe und Erfahrungsstufe, Familienzuschlag und Zulagen. Sozialversicherungsbeiträge fallen nicht an; dafür ist die private Krankenversicherung selbst zu zahlen.

A 6 – A 16
Besoldungsgruppen

Nach Laufbahn und Amt. Innerhalb der Gruppe steigt das Grundgehalt in Erfahrungsstufen alle zwei bis vier Jahre.

0 %
Sozialversicherungsbeiträge

Keine Beiträge zu Renten-, Arbeitslosen- und gesetzlicher Krankenversicherung. Das Netto liegt deshalb bei gleichem Brutto deutlich über dem eines Angestellten.

Familienzuschlag
nach Familienstand und Kindern

Stufe 1 für Verheiratete, weitere Stufen je Kind – in BW ab dem dritten Kind deutlich erhöht.

PKV-Beitrag
einziger fester Abzug

Beihilfekonformer Tarif für den nicht von der Beihilfe gedeckten Anteil. Bei Anwärtern meist 50–120 €, bei Lebenszeitbeamten je nach Alter und Eintritt 250–450 € monatlich.

Was daraus folgtDas höhere Netto ist kein Geschenk, sondern Ausgleich: Der Beamte trägt Krankenversicherung, Pflegevorsorge und die Ergänzung der Versorgung selbst. Wer das Netto vollständig konsumiert, verschiebt diese Aufgaben in die Zukunft – zu steigenden Beiträgen.

Quellen: Landesbesoldungsgesetz BW; Bundesbesoldungsgesetz; Landesamt für Besoldung und Versorgung BW.

Als Artikel lesen →

Das Zwei-Säulen-System des Dienstherrn.

Bei Krankheit zahlt der Dienstherr die Besoldung ohne zeitliche Begrenzung weiter – es gibt kein Krankengeld und keine Aussteuerung. Krankheitskosten trägt er anteilig über die Beihilfe; den Rest deckt die private Restkostenversicherung. Beide Säulen müssen exakt zueinander passen.

50 %
Beihilfe aktive Beamte (BW)

Für Beamte mit bis zu einem Kind. Mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern: 70 %.

70 % / 80 %
Versorgungsempfänger, Ehegatten / Kinder

Ehegatten nur, wenn ihr Einkommen unter der Grenze der Beihilfeverordnung liegt; sonst eigenständig zu versichern.

LBV
Beihilfestelle

Das Landesamt für Besoldung und Versorgung bearbeitet Anträge; Rechnungen werden eingereicht, erstattet wird nach Beihilfeverordnung und Gebührenordnung.

Kostendämpfungspauschale
jährlicher Selbstbehalt

In BW wird je nach Besoldungsgruppe ein fester Jahresbetrag von der Beihilfe abgezogen. Ergänzungstarife können ihn abfedern.

Was daraus folgtDie Beihilfe folgt eigenen Regeln: Nicht jede Leistung ist beihilfefähig, Wahlleistungen im Krankenhaus setzen in BW einen Eigenbeitrag voraus, und der Beihilfesatz ändert sich mit Familienstand und Ruhestand. Der private Tarif muss diese Bewegungen mitgehen – sonst entstehen Lücken genau dann, wenn sie am teuersten sind.

Quellen: § 78 LBG BW; Beihilfeverordnung BW; Landesamt für Besoldung und Versorgung BW.

Als Artikel lesen →

Was der Dienstherr zahlt, wenn der Dienst endet.

Die Beamtenversorgung ist großzügiger als die gesetzliche Rente – aber nur bei voller Dienstzeit. Wer spät verbeamtet wird, in Teilzeit arbeitet oder früh dienstunfähig wird, erhält weit weniger als die oft zitierten 71,75 Prozent. Die Rechnung ist einfach und lohnt sich.

1,79375 %
je Dienstjahr

Ruhegehaltssatz der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge. 40 Jahre ergeben den Höchstsatz von 71,75 %.

5 Jahre
Mindestdienstzeit

Darunter kein Ruhegehalt, sondern Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung – mit entsprechend geringen Ansprüchen.

3,6 % je Jahr
Versorgungsabschlag

Bei Ruhestand vor der Altersgrenze und bei Dienstunfähigkeit, höchstens 10,8 %. Zurechnungszeit bei DU: zwei Drittel der Zeit bis zum 62. Lebensjahr werden angerechnet.

35 % / 65 %
Mindestversorgung

Amtsabhängig 35 % der Bezüge oder amtsunabhängig 65 % aus Endstufe A 4 – greift, wenn die errechnete Versorgung darunter liegt.

  • Beispiel 1Verbeamtung mit 27, Ruhestand mit 67: 40 Jahre × 1,79375 % = 71,75 % der letzten Bezüge.
  • Beispiel 2Verbeamtung mit 35, Ruhestand mit 67: 32 Jahre = 57,4 %. Bei A 13 Endstufe rund 1.000 € weniger im Monat als im ersten Beispiel.
  • Beispiel 3Dienstunfähig mit 40 nach 12 Dienstjahren: 12 Jahre plus Zurechnungszeit (2/3 von 22 Jahren = 14,7) = 26,7 Jahre = 47,9 %, abzüglich 10,8 % Abschlag ≈ 42,7 % der Bezüge.
Was daraus folgtZwischen 71,75 % und 42,7 % liegen Welten – und meist ein unterschriebener Vertrag, der die Differenz abdeckt oder nicht. Die Versorgungsauskunft des LBV zeigt den persönlichen Stand; auf ihrer Grundlage wird die Lücke berechnet, nicht geschätzt.

Quellen: §§ 4, 13, 14 BeamtVG; Landesbeamtenversorgungsgesetz BW; Landesamt für Besoldung und Versorgung BW.

Als Artikel lesen →

Was die Beamtenversorgung für Angehörige vorsieht.

Die Hinterbliebenenversorgung knüpft an das Ruhegehalt des Verstorbenen an – und damit an dessen Dienstzeit. Für junge Familien und für nicht verheiratete Partner ist das System lückenhaft; für Beamte mit voller Dienstzeit vergleichsweise solide.

55 %
Witwen-/Witwergeld

Des Ruhegehalts, das der Verstorbene erhalten hat oder bei Dienstunfähigkeit erhalten hätte (Ehen ab 2002).

12 % / 20 %
Waisengeld

Halbwaisen 12 %, Vollwaisen 20 % des Ruhegehalts, bis zum 18. Geburtstag, in Ausbildung bis 27.

Sterbegeld
zwei Monatsbezüge

Einmalzahlung an Ehegatten oder Kinder in Höhe des Zweifachen der Dienstbezüge.

0 €
nicht verheiratete Partner

Ohne Trauschein oder eingetragene Partnerschaft entsteht kein Versorgungsanspruch – unabhängig von Dauer der Beziehung oder gemeinsamen Kindern.

Was daraus folgtEin Beamter auf Probe mit zwei kleinen Kindern hinterlässt seiner Familie im Todesfall Hinterbliebenenversorgung aus der Mindestversorgung – einige hundert Euro. Die Lücke zur gewohnten Lebensführung und zur Baufinanzierung ist der Grund, warum die Risikolebensversicherung in dieser Phase Vorrang hat.

Quellen: §§ 18–28 BeamtVG; Landesbeamtenversorgungsgesetz BW.

Als Artikel lesen →

Treuepflicht, Nebentätigkeit, Disziplinarrecht.

Der Beamtenstatus gewährt Sicherheit und verlangt im Gegenzug besondere Pflichten. Verstöße werden nicht arbeitsrechtlich, sondern disziplinarrechtlich verfolgt – bis hin zur Entfernung aus dem Dienst mit Verlust der Versorgung. Wer die Regeln kennt, bewegt sich sicher.

Genehmigung
Nebentätigkeit

Entgeltliche Nebentätigkeiten sind grundsätzlich anzeige- oder genehmigungspflichtig (§§ 60 ff. LBG BW). Zeitliche Obergrenze in der Regel ein Fünftel der Arbeitszeit.

Mäßigung
politische Betätigung

Zulässig, aber mit Zurückhaltung und Rücksicht auf das Amt (§ 33 BeamtStG). Gilt verstärkt in sozialen Medien.

Regress
bei grober Fahrlässigkeit

Schäden im Dienst trägt der Dienstherr – bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nimmt er den Beamten in Anspruch (§ 48 BeamtStG).

Disziplinarverfahren
eigene Verfahrensordnung

Verweis, Geldbuße, Kürzung der Bezüge, Zurückstufung, Entfernung aus dem Dienst. Rechtsschutz ohne Dienstrechtsbaustein deckt diese Verfahren nicht.

Was daraus folgtDie Sicherheit des Status ist an Pflichten gebunden, deren Verletzung existenzielle Folgen hat. Diensthaftpflicht und Dienst-Rechtsschutz sind deshalb keine Zusatzbausteine, sondern die Absicherung des Status selbst.

Quellen: Beamtenstatusgesetz; Landesbeamtengesetz BW; Landesdisziplinargesetz BW.

Als Artikel lesen →
Ihr Dienstherr

Beihilfe nach Bundesland.

Beihilferecht ist Landesrecht. Die Bemessungssätze folgen überwiegend dem Bundesmodell, einzelne Länder weichen deutlich ab. Wählen Sie Ihren Dienstherrn – angezeigt wird nur, was für Sie gilt.

Aktive Beamte

Versorgungs­empfänger

Im Ruhestand steigt der Satz, der PKV-Anteil sinkt.

Ehegatten

Nur unterhalb der Einkommensgrenze der jeweiligen Verordnung.

Kinder

Solange Kindergeld bezogen wird.

Pauschale Beihilfe: Statt der individuellen Erstattung zahlt der Dienstherr einen festen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung. Die Wahl ist in der Regel unwiderruflich. Angaben ohne Gewähr, Stand 2026; maßgeblich ist die jeweils gültige Beihilfeverordnung des Dienstherrn.

Sachstand

Was im öffentlichen Dienst gilt.

Beamtenrecht, Beihilferecht und Versorgungsrecht bilden ein eigenes System, das sich von der Sozialversicherung grundlegend unterscheidet. Die Gliederung ordnet jeden Baustein nach Dringlichkeit ein und benennt die maßgeblichen Vorschriften – mit Baden-Württemberg als Referenz, Abweichungen bei Bund und anderen Ländern sind möglich.

Stand 2026Gliederung nach DringlichkeitRechtsgrundlagen benannt
IExistenziellKrankheit, Dienstunfähigkeit und Haftung im Dienst. Vorrang ab dem ersten Tag des Vorbereitungsdienstes.
1.1Beihilfekonforme KrankenversicherungBeihilfe des Dienstherrn plus private RestkostenversicherungGesetzliche Pflicht
Worum es geht

Beamte erhalten vom Dienstherrn Beihilfe zu Krankheitskosten – in Baden-Württemberg 50 % für aktive Beamte, 70 % für Versorgungsempfänger und Ehegatten, 80 % für Kinder. Der verbleibende Anteil wird über einen beihilfekonformen PKV-Tarif versichert. Alternativ gewähren inzwischen elf Länder – darunter Baden-Württemberg seit 2023 – eine pauschale Beihilfe als festen 50-%-Zuschuss zur gesetzlichen oder privaten Vollversicherung (siehe Abschnitt „Beihilfe nach Bundesland“).

Rechtlicher Rahmen

§ 78 LBG BW in Verbindung mit der Beihilfeverordnung BW (§ 14 BVO: Bemessungssätze), § 193 Abs. 3 VVG (Versicherungspflicht). Öffnungsaktion der PKV: Annahme von Beamtenanfängern mit höchstens 30 % Risikozuschlag bei Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Verbeamtung.

Worauf es ankommt
  • Tarif exakt auf den Beihilfesatz und die Beihilfeverordnung des Dienstherrn abgestimmt
  • Anwärtertarife im Vorbereitungsdienst, Umstellung auf Vollschutz bei Verbeamtung auf Probe
  • Beihilfeergänzungstarif für Lücken der Beihilfe (Sehhilfen, Wahlleistungen, Heilpraktiker)
  • Antrag innerhalb der Öffnungsaktion stellen, wenn Vorerkrankungen bestehen
Typischer Fehler: Verbleib in der GKV als freiwilliges Mitglied – voller Beitrag ohne Zuschuss, obwohl die Beihilfe 50 % der Kosten tragen würde.
1.2DienstunfähigkeitEigener Maßstab, eigene KlauselDringend empfohlen
Worum es geht

Dienstunfähig ist, wer die Dienstpflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kann. Beamte auf Widerruf und auf Probe werden bei Dienstunfähigkeit entlassen – ohne Pension. Beamte auf Lebenszeit erhalten ein Ruhegehalt, das in jungen Jahren weit unter den Bezügen liegt. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet nur mit echter Dienstunfähigkeitsklausel sicher.

Rechtlicher Rahmen

§ 26 BeamtStG, § 44 BBG (Dienstunfähigkeit), § 23 Abs. 3 BeamtStG (Entlassung von Probebeamten), §§ 4, 14 BeamtVG (Mindestdienstzeit fünf Jahre, Mindestversorgung), Landesrecht BW: § 43 LBG BW.

Worauf es ankommt
  • Echte DU-Klausel: Die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gilt als Leistungsfall, ohne eigene Prüfung des Versicherers
  • Teildienstunfähigkeit, Polizei- und Vollzugsdienstunfähigkeit gesondert prüfen
  • Rentenhöhe orientiert an der Versorgungslücke: bei Anwärtern das gesamte Netto, bei Lebenszeitbeamten die Differenz zum Ruhegehalt
  • Laufzeit bis zur besonderen Altersgrenze (Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug) bzw. 67
Typischer Fehler: Standard-BU ohne DU-Klausel – der Dienstherr versetzt in den Ruhestand, der Versicherer prüft eigenständig und lehnt ab.
1.3DiensthaftpflichtRegress des Dienstherrn und AmtshaftungDringend empfohlen
Worum es geht

Für Schäden im Dienst haftet zunächst der Dienstherr gegenüber Dritten. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nimmt er den Beamten in Regress – etwa bei Schäden an Dienstfahrzeugen, verlorenen Schlüsseln oder Fehlern bei Lehrkräften und Vollzugsbeamten.

Rechtlicher Rahmen

Art. 34 GG (Amtshaftung mit Rückgriff), § 48 BeamtStG, § 75 BBG (Haftung des Beamten gegenüber dem Dienstherrn).

Worauf es ankommt
  • Diensthaftpflicht als Baustein der Privathaftpflicht mit ausreichender Deckungssumme
  • Abhandenkommen von Dienstschlüsseln, Schäden an Dienstsachen und Dienstfahrzeugen eingeschlossen
  • Berufsgruppenspezifisch: Lehrkräfte (Aufsichtspflicht), Polizei (Schusswaffe), Verwaltung (Vermögensschäden)
Typischer Fehler: Private Haftpflicht ohne Diensthaftpflichtbaustein – Regressforderungen des Dienstherrn bleiben ungedeckt.
IIGrundsicherungPflege, Haushalt, Hinterbliebene. Ergänzung des Beamtenstatus um das private Umfeld.
2.1PflegepflichtversicherungBeihilfe auch im PflegefallGesetzliche Pflicht
Worum es geht

Beamte sind in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) anteilig versichert; die Beihilfe trägt den übrigen Teil. Wie in der sozialen Pflegeversicherung handelt es sich um eine Teilleistung – der Eigenanteil im Heim bleibt.

Rechtlicher Rahmen

§ 23 SGB XI (Versicherungspflicht in der PPV für Beihilfeberechtigte), Beihilfeverordnung BW (Pflegeleistungen).

Worauf es ankommt
  • Pflegetagegeld oder Pflegerente zur Deckung des Eigenanteils
  • Leistung ab Pflegegrad 2, auch bei häuslicher Pflege
  • Frühzeitiger Abschluss wegen Gesundheitsprüfung
Typischer Fehler: PPV für Vollschutz gehalten – der Eigenanteil im Pflegeheim trifft Vermögen und Angehörige.
2.2Private Haftpflicht, Hausrat, WohngebäudeDas private UmfeldDringend empfohlen
Worum es geht

Der Beamtenstatus ändert nichts an der privaten Haftung und am Sachrisiko. Private Haftpflicht mit Diensthaftpflicht, Hausrat und – bei Eigentum – Wohngebäude mit Elementarschutz bilden die Grundsicherung.

Rechtlicher Rahmen

§ 823 BGB (private Haftung), § 75 VVG (Unterversicherung). Keine gesetzliche Pflicht.

Worauf es ankommt
  • Haftpflicht: 10 Mio. € pauschal, Forderungsausfall, Diensthaftpflicht integriert
  • Hausrat mit Unterversicherungsverzicht und Elementarschutz
  • Wohngebäude: gleitender Neuwert, Elementar, Photovoltaik
Typischer Fehler: Umzug zum neuen Dienstort ohne Anpassung von Hausrat und Wohnfläche.
2.3RisikolebensversicherungHinterbliebenenversorgung ergänzenDringend empfohlen
Worum es geht

Hinterbliebene von Beamten erhalten Witwen-/Witwergeld (55 % des Ruhegehalts) und Waisengeld. In jungen Jahren und ohne Mindestdienstzeit fällt die Versorgung gering aus; Kredite und Familienbedarf werden nicht gedeckt.

Rechtlicher Rahmen

§§ 19 ff. BeamtVG (Hinterbliebenenversorgung), § 159 VVG (Bezugsrecht), § 16 ErbStG (Freibeträge).

Worauf es ankommt
  • Summe nach Familienbedarf und Finanzierung: 3–5 Jahresnettobezüge oder Restschuld
  • Laufzeit bis Ende der Finanzierung bzw. Ausbildung der Kinder
  • Über-Kreuz-Versicherung bei nicht verheirateten Partnern – diese erhalten keine Beamtenversorgung
Typischer Fehler: Verlass auf das Witwengeld – für nicht verheiratete Partner gibt es keine Hinterbliebenenversorgung.
IIIVersorgung und ErgänzungRuhestand, Rechtsschutz, Unfall. Bedarf nach Laufbahn, Dienstzeit und Status.
3.1Versorgung im RuhestandPension, Versorgungslücke, ErgänzungSituativ
Worum es geht

Das Ruhegehalt beträgt 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Bezüge je Dienstjahr, höchstens 71,75 % nach 40 Jahren. Spätere Verbeamtung, Teilzeit, Elternzeit oder vorzeitiger Ruhestand senken den Satz spürbar. Angestellte im öffentlichen Dienst erhalten gesetzliche Rente plus VBL-Zusatzversorgung.

Rechtlicher Rahmen

§ 14 BeamtVG (Ruhegehaltssatz, Höchstsatz 71,75 %, Versorgungsabschlag 3,6 % je Jahr, höchstens 10,8 %), § 4 BeamtVG (Mindestdienstzeit fünf Jahre), Landesrecht BW: LBeamtVG BW. Angestellte: SGB VI, Tarifvertrag Altersversorgung (ATV).

Worauf es ankommt
  • Ruhegehaltssatz konkret berechnen – Versorgungsauskunft des Landesamts für Besoldung und Versorgung anfordern
  • Riester-Förderung steht Beamten offen; Basisrente und flexible Fondspolice als Ergänzung
  • Angestellte: VBL-Rente ist in der Regel niedrig; private Ergänzung erforderlich
Typischer Fehler: Annahme, die Pension liege bei 71,75 % – bei Verbeamtung mit 35 Jahren und Ruhestand mit 67 sind es rund 57 %.
3.2Rechtsschutz mit Dienst- und DisziplinarrechtDienstrechtliche VerfahrenSituativ
Worum es geht

Beamte können in Disziplinarverfahren, bei Beurteilungen, Beförderungen, Umsetzungen oder Dienstunfähigkeitsverfahren rechtlichen Beistand benötigen. Standard-Rechtsschutz deckt das Dienstrecht nicht automatisch.

Rechtlicher Rahmen

Landesdisziplinargesetz BW, VwGO (Verwaltungsgerichtsverfahren). Vertragsrecht nach VVG, Wartezeit drei Monate.

Worauf es ankommt
  • Baustein Dienst-/Disziplinar- und Standesrecht
  • Spezial-Strafrechtsschutz für Vollzugsbeamte und Lehrkräfte
  • Verwaltungsrechtsschutz für Verfahren gegen den Dienstherrn
Typischer Fehler: Rechtsschutz ohne Dienstrechtsbaustein – gerade die beamtentypischen Verfahren sind ausgeschlossen.
3.3UnfallversicherungDienstunfall ist geregelt, Freizeitunfall nichtSituativ
Worum es geht

Bei Dienstunfällen greift die Unfallfürsorge des Dienstherrn mit Heilverfahren und Unfallruhegehalt. Freizeitunfälle sind davon nicht erfasst – hier leistet nur eine private Unfallversicherung.

Rechtlicher Rahmen

§§ 30 ff. BeamtVG (Unfallfürsorge), § 37 BeamtVG (erhöhtes Unfallruhegehalt bei qualifiziertem Dienstunfall).

Worauf es ankommt
  • Invaliditätssumme mit Progression, verbesserte Gliedertaxe
  • Für Kinder und Partner ohne eigenen Status besonders relevant
  • Kein Ersatz für die Dienstunfähigkeitsabsicherung
Typischer Fehler: Unfallpolice statt DU-Schutz – die meisten Dienstunfähigkeiten haben psychische oder orthopädische Ursachen, keinen Unfall.
3.4Zahn- und WahlleistungenLücken der Beihilfe schließenSituativ
Worum es geht

Die Beihilfe erstattet Zahnersatz, Wahlleistungen im Krankenhaus und Sehhilfen nur eingeschränkt. In Baden-Württemberg sind Wahlleistungen (Chefarzt, Zweibettzimmer) nur gegen einen monatlichen Eigenbeitrag beihilfefähig.

Rechtlicher Rahmen

§ 6a BVO BW (Wahlleistungen gegen Eigenbeitrag), Anlage zur BVO (beihilfefähige Aufwendungen). Ergänzungstarife nach VVG.

Worauf es ankommt
  • Beihilfeergänzungstarif passend zur BVO des Dienstherrn
  • Wahlleistungsvereinbarung mit dem Dienstherrn prüfen (BW: Eigenbeitrag 22 €/Monat)
  • Zahnstaffel und Material-/Laborkosten im Tarif beachten
Typischer Fehler: Wahlleistungen weder beim Dienstherrn gewählt noch privat versichert – Chefarzt und Zweibettzimmer werden voll privat berechnet.

Einstufung „Gesetzliche Pflicht“ bezeichnet eine Versicherungspflicht kraft Gesetzes oder Berufsrechts. „Dringend empfohlen“ bezeichnet Risiken, deren Eintritt die wirtschaftliche Existenz gefährdet. „Situativ“ bezeichnet Bausteine, deren Bedarf von Lebenslage, Vermögen und bestehenden Ansprüchen abhängt.

Richtwerte 2026

Die Rechengrößen des Beamtenrechts.

Beihilfesätze, Ruhegehaltssätze und Fristen folgen dem Beamtenrecht des jeweiligen Dienstherrn. Die Werte beziehen sich auf Baden-Württemberg und den Bund; andere Länder weichen in Einzelheiten ab.

GrößeWertBedeutungGrundlage
Beihilfesatz aktive Beamte (BW)50 %Bei zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern 70 %. Der Rest wird privat versichert.§ 14 BVO BW
Beihilfesatz Versorgungsempfänger, Ehegatten (BW)70 %Kinder 80 %. Ehegatten nur bis zur Einkommensgrenze berücksichtigungsfähig.§ 14 BVO BW
Öffnungsaktion PKVmax. 30 % ZuschlagBeamtenanfänger werden bei Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Verbeamtung ohne Ablehnung angenommen; Risikozuschlag höchstens 30 %.Verbandserklärung der PKV-Unternehmen
Ruhegehaltssatz je Dienstjahr1,79375 %Linear je Jahr ruhegehaltfähiger Dienstzeit; Höchstruhegehalt 71,75 % nach 40 Jahren.§ 14 Abs. 1 BeamtVG
Versorgungsabschlag3,6 % je JahrBei vorzeitigem Ruhestand, höchstens 10,8 %; bei Dienstunfähigkeit ebenfalls bis 10,8 %.§ 14 Abs. 3 BeamtVG
Mindestdienstzeit für Ruhegehalt5 JahreDarunter keine Beamtenversorgung; Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.§ 4 BeamtVG, § 8 SGB VI
Witwen-/Witwergeld55 %Des Ruhegehalts, das der Verstorbene erhalten hat oder hätte. Nicht verheiratete Partner: keine Versorgung.§ 20 BeamtVG
Regelaltersgrenze Beamte67 JahreBund und BW für Jahrgänge ab 1964; besondere Altersgrenze Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug in BW: 62 Jahre.§ 51 BBG, § 36 LBG BW
KrankentagegeldentfälltBeamte erhalten bei Krankheit Besoldung ohne zeitliche Begrenzung; Krankentagegeld ist nicht erforderlich.§ 3 LBesG BW, § 44 BBG

Quellen: Beamtenversorgungsgesetz; Landesbeamtengesetz und Beihilfeverordnung Baden-Württemberg; Beamtenstatusgesetz; Verband der Privaten Krankenversicherung (Öffnungsaktion). Landesrecht kann abweichen.

Verfahren

So läuft die Beratung ab.

Von der Anfrage bis zur laufenden Betreuung folgt jedes Mandat demselben dokumentierten Ablauf. Vor dem Erstgespräch werden keine Unterlagen benötigt.

Beratungsunterlagen auf dem Schreibtisch
Jede Empfehlung hat eine Begründung.Vom ersten Gespräch bis zur laufenden Betreuung – ein Ablauf, der für Sie nachvollziehbar bleibt.
Foto: Unsplash
01

Anfrage

Ihr Teil
Formular, Anruf oder Online-Termin. Eine kurze Schilderung des Anliegens genügt.
Unser Teil
Sichtung des Anliegens und Zuordnung zum zuständigen Bereich.
Ergebnis
Terminbestätigung mit Teams-Zugang oder persönlicher Rückruf.
02

Bestandsaufnahme

Ihr Teil
Gespräch über Laufbahn, Status (Widerruf, Probe, Lebenszeit, angestellt), Dienstherrn und Familienstand. Bescheide und Policen erst danach.
Unser Teil
Zuordnung zum Beihilferecht des Dienstherrn, Berechnung der Versorgungslücke, Prüfung der DU-Klausel bestehender Verträge.
Ergebnis
Schriftliche Bedarfsfeststellung als Grundlage der Beratung (§ 61 VVG).
03

Marktvergleich

Ihr Teil
Keine Mitwirkung erforderlich.
Unser Teil
Vergleich der Bedingungswerke und Beiträge über den Zugang des Deutschen Maklerverbunds; Bewertung nach Leistung, nicht nach Beitrag allein.
Ergebnis
Nachvollziehbare Empfehlung mit Begründung und Alternativen.
04

Entscheidung und Antrag

Ihr Teil
Entscheidung, Beantwortung der Antragsfragen – vollständig und wahrheitsgemäß (§ 19 VVG).
Unser Teil
Antragstellung, Beratungsdokumentation (§ 62 VVG), Begleitung der Risikoprüfung, Kündigung oder Übertragung bestehender Verträge.
Ergebnis
Policierung; Widerrufsrecht 14 Tage, bei Lebensversicherungen 30 Tage (§§ 8, 152 VVG).
05

Betreuung

Ihr Teil
Mitteilung von Änderungen: Umzug, Familie, Einkommen, Betrieb.
Unser Teil
Laufende Vertragsverwaltung, Schadenbegleitung gegenüber dem Versicherer, regelmäßige Überprüfung des Bestands.
Ergebnis
Ein Ansprechpartner für alle Verträge, dauerhaft.
Digitale Vertragsverwaltung

Alle Verträge an einer Stelle.

Mandanten des Maklerhauses erhalten Zugang zur Finanzmanager-App des Deutschen Maklerverbunds. Verträge, Policen und Beitragsrechnungen aller Gesellschaften liegen dort an einem Ort – unabhängig davon, bei wem der Vertrag besteht. Dokumente werden per Foto hochgeladen, Änderungen direkt an das Maklerhaus gemeldet.

  1. Freischaltung beantragenEine kurze E-Mail genügt. Die Freischaltung erfolgt durch das Maklerhaus, nicht durch die App selbst.
  2. Zugangsdaten erhaltenSie erhalten eine Einladung per E-Mail und legen Ihr Passwort fest.
  3. App laden und Verträge einsehenBestehende Verträge sind nach Übernahme der Betreuung bereits hinterlegt; weitere Unterlagen laden Sie selbst hoch.
Finanzmanager

Was die App für Sie übernimmt

  • Vertragsübersicht über alle Gesellschaften hinweg, mit Beiträgen und Laufzeiten
  • Policen und Rechnungen als PDF – kein Ordner, kein Suchen
  • Dokumente per Foto hochladen und Nachrichten an das Maklerhaus senden
  • Änderungen (Adresse, Bankverbindung, Fahrzeug) an einer Stelle mitteilen
  • Zugang ausschließlich für Sie und das Maklerhaus – keine Weitergabe an Dritte

Die Finanzmanager-App wird von der DEMV Systems GmbH, Hamburg, bereitgestellt. Die Nutzung ist Teil der Betreuung durch das Maklerhaus Wanes.

Häufige Fragen

Was im öffentlichen Dienst häufig gefragt wird.

Worin unterscheidet sich ein Versicherungsmakler von einem Vertreter?
Ein Versicherungsvertreter handelt im Auftrag einer oder mehrerer Gesellschaften (§ 59 Abs. 2 VVG). Ein Versicherungsmakler handelt im Auftrag des Kunden und ist keiner Gesellschaft verpflichtet (§ 59 Abs. 3 VVG). Die Rechtsprechung bezeichnet ihn als treuhänderähnlichen Sachwalter des Kunden. Maklerhaus Wanes ist als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO registriert.
Bin ich im Vorbereitungsdienst bereits versorgt, wenn ich dienstunfähig werde?
Nein. Beamte auf Widerruf und auf Probe werden bei Dienstunfähigkeit entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht erst nach fünf Jahren Wartezeit. Der Vorbereitungsdienst ist deshalb der Zeitpunkt, an dem die Dienstunfähigkeitsabsicherung spätestens abgeschlossen sein sollte – mit günstigen Einstiegsbeiträgen und ohne Vorerkrankungen aus späteren Jahren.
Private Krankenversicherung oder gesetzlich bleiben?
Für verbeamtete Personen ist die beihilfekonforme PKV der Regelfall: Die Beihilfe trägt 50 % der Kosten, versichert wird nur der Rest. Seit 2023 bietet Baden-Württemberg alternativ die pauschale Beihilfe: einen festen Zuschuss von 50 % zum Beitrag einer gesetzlichen oder privaten Vollversicherung. Die Wahl ist unwiderruflich und lohnt sich vor allem bei vielen Kindern, einem nicht erwerbstätigen Partner oder erheblichen Vorerkrankungen. Welche Variante im Einzelfall günstiger ist, wird über die gesamte Dienstzeit gerechnet, nicht über den Einstiegsbeitrag.
Was ist der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Dienstunfähigkeit?
Berufsunfähigkeit ist ein versicherungsvertraglicher Begriff: Der Versicherer prüft, ob der zuletzt ausgeübte Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausgeübt werden kann. Dienstunfähigkeit ist ein beamtenrechtlicher Begriff: Der Dienstherr stellt sie fest und versetzt in den Ruhestand oder entlässt. Beide fallen nicht zwingend zusammen. Nur eine echte Dienstunfähigkeitsklausel bindet den Versicherer an die Entscheidung des Dienstherrn.
Wie wird die Tätigkeit des Maklerhauses vergütet?
Die Vergütung ist in den Versicherungsbeiträgen enthalten und wird von der jeweiligen Gesellschaft als Courtage gezahlt. Eine gesonderte Rechnung an Sie entsteht für die Vermittlung und Betreuung nicht. Sollte im Einzelfall eine Vergütungsvereinbarung sinnvoll sein, etwa für eine reine Honorarberatung, wird diese vorab schriftlich getroffen.
Müssen bestehende Verträge gekündigt werden?
Nein. Bestehende Verträge können mit einer Maklervollmacht in die Betreuung übernommen werden, ohne dass sich am Vertrag etwas ändert. Erst wenn die Prüfung ergibt, dass ein Vertrag in Leistung oder Beitrag nicht mehr zeitgemäß ist, wird ein Wechsel geprüft – unter Beachtung von Kündigungsfristen und ohne Deckungslücke.
Welche Unterlagen werden für das Erstgespräch benötigt?
Keine. Das Erstgespräch dient der Bestandsaufnahme im Gespräch. Bestehende Policen, Rentenauskünfte oder Gehaltsnachweise werden erst danach benötigt und können bequem über die Finanzmanager-App bereitgestellt werden.
Was geschieht im Schadenfall?
Die Schadenmeldung erfolgt über das Maklerhaus. Wir prüfen die Deckung, bereiten die Meldung auf, führen die Korrespondenz mit der Gesellschaft und begleiten die Regulierung bis zum Abschluss. Für Sie gibt es eine zuständige Stelle, unabhängig davon, bei welcher Gesellschaft der Vertrag besteht.

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und geben den Rechtsstand zum angegebenen Zeitpunkt wieder. Sie ersetzen keine individuelle Beratung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Versicherungsbedingungen.

Wo Sie stehen

Sie sind hier richtig, wenn Sie im öffentlichen Dienst sind.

Zum Mitnehmen

Unterlagen für Ihren Dienstherrn

Wählen Sie Ihr Bundesland – die Leitfäden und Tabellen passen sich an.

Ihr nächster Schritt

Sprechen wir über Ihre Versorgung.

Sagen Sie uns kurz, wer Sie sind. Ihre oben gewählte Auswahl – Bereich, Status und Phase – übernehmen wir automatisch, damit wir gezielt vorbereiten. Wir melden uns persönlich und unverbindlich.

Ihre Auswahl: Öffentlicher Dienst

Wir melden uns zeitnah persönlich bei Ihnen. Ihre Angaben verwenden wir ausschließlich, um Ihre Anfrage zu bearbeiten.

✓ Vielen Dank – wir melden uns zeitnah persönlich bei Ihnen.
Es ist etwas schiefgegangen. Bitte versuchen Sie es erneut oder schreiben Sie an kontakt@maklerhaus-wanes.de.