Sie sind selbständig.
Sie tragen alles selbst.
Als Selbständiger sind Sie beides zugleich: Privatperson und Betrieb.
Wir verschaffen uns zuerst ein genaues Bild der Risiken, die Ihr Betrieb wirklich trägt, vom Handwerk über Handel und Dienstleistung bis zur Gastronomie. Dann sichern wir genau die ab, die zu Ihrer Größe und Branche gehören. Und weil Sie ohne Arbeitgeber auch privat alles selbst tragen, gehört Ihre eigene Absicherung von Anfang an dazu.
Was zu Ihrer Tätigkeit passt
Wissen, planen, entscheiden.
Finanzielle Sicherheit entsteht nicht durch Zufall und nicht durch Produkte. Sie entsteht, indem ein Ziel gesetzt, das System verstanden, ein Plan geschrieben und eine Entscheidung getroffen wird – und indem man dranbleibt. So arbeitet das Maklerhaus Wanes, für jeden Mandanten, in jeder Lebenslage.
Das Ziel setzen
Wir beginnen nicht mit einem Vertrag, sondern mit der Frage: Welcher Lebensstandard soll in jeder Lage gehalten werden – bei Krankheit, im Alter, für die Familie? Daraus leiten wir alles Weitere ab.
Das System verstehen
Wissen allein ist nur Möglichkeit. Wir ordnen es, wenden es auf Ihre Situation an und überführen es in einen Plan. Deshalb erklären diese Seiten zuerst, wie das System funktioniert – und erst dann, was daraus folgt.
Den Plan schreiben
Wir begründen jede Empfehlung schriftlich und bringen sie in eine Rangfolge. Was existenziell ist, setzen wir zuerst um. Was situativ ist, terminieren wir. Ein Plan, der nicht aufgeschrieben ist, ist keiner.
Entscheiden statt vertagen
Die größten Lücken entstehen nicht durch falsche, sondern durch vertagte Entscheidungen. Beiträge steigen mit dem Alter, Gesundheit lässt sich nicht nachversichern. Eine getroffene Entscheidung passen wir jederzeit an – eine vertagte nicht.
Dranbleiben
Absicherung und Vorsorge sind kein Ereignis, sondern ein Verfahren über Jahrzehnte. Wir prüfen den Bestand regelmäßig und passen ihn an Einkommen, Familie und Rechtslage an – auch dann, wenn gerade nichts drängt.
Den richtigen Kreis nutzen
Niemand trifft gute Finanzentscheidungen allein. Wir bündeln den Zugang zu Gesellschaften, Bedingungswerken und Fachstellen des Deutschen Maklerverbunds und stellen ihn unseren Mandanten zur Verfügung – als eine zuständige Stelle.
Das System für Selbständige.
Wer einen Betrieb führt, bewegt sich in einem Geflecht aus Rechtsform, Steuern, Pflichten und Sozialrecht, das für Angestellte unsichtbar bleibt. Die folgenden Kapitel erklären dieses System – als Grundlage dafür, Risiken richtig einzuordnen.
Wer haftet wofür – die Grundentscheidung jeder Gründung.
Die Rechtsform bestimmt, mit welchem Vermögen Sie für Verbindlichkeiten einstehen, wie Sie besteuert werden und wie viel Verwaltung der Betrieb mit sich bringt. Sie ist die erste und folgenreichste Entscheidung – und lässt sich später nur mit Aufwand ändern.
Inhaber und GbR-Gesellschafter haften mit dem gesamten Privatvermögen, auch für Fehler von Mitarbeitern und Partnern (§ 823, § 721 BGB).
Mindestens die Hälfte bei Gründung eingezahlt. Haftung grundsätzlich auf das Gesellschaftsvermögen begrenzt – mit Ausnahmen für Geschäftsführer (§ 43 GmbHG).
Einstieg mit geringem Kapital; 25 % des Jahresüberschusses müssen bis zum Erreichen von 25.000 € angespart werden (§ 5a GmbHG).
GmbH und UG entstehen erst mit Eintragung ins Handelsregister. Davor haften die Handelnden persönlich.
Quellen: BGB; GmbHG; HGB; Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) seit 2024.
Als Artikel lesen →Anmeldungen, Mitgliedschaften, Fristen.
Mit dem Start entstehen Pflichten gegenüber Gewerbeamt, Finanzamt, Kammer und Berufsgenossenschaft – teils mit kurzen Fristen und Bußgeldfolge. Freiberufler haben weniger, aber nicht keine Pflichten.
Vor Aufnahme der Tätigkeit beim Gewerbeamt der Gemeinde. Freie Berufe (§ 18 EStG) melden sich stattdessen nur beim Finanzamt.
Elektronisch über ELSTER innerhalb eines Monats nach Gründung. Hier werden Umsatzsteuer-Option, Gewinnschätzung und Vorauszahlungen festgelegt.
Anmeldung des Unternehmens innerhalb einer Woche (§ 192 SGB VII). Mitarbeiter sind dort gesetzlich unfallversichert; Unternehmer können sich freiwillig versichern.
Jeder Gewerbetreibende ist kraft Gesetzes Mitglied. Beitrag nach Gewerbeertrag; Kleingewerbe sind in den ersten Jahren oft beitragsfrei.
Quellen: Gewerbeordnung; Abgabenordnung; SGB VII; IHK-Gesetz; Handwerksordnung.
Als Artikel lesen →Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer im Zusammenspiel.
Selbständige zahlen Steuern nicht monatlich über die Lohnabrechnung, sondern in Vorauszahlungen und Nachzahlungen – oft mit Verzögerung von über einem Jahr. Wer die Mechanik nicht kennt, wird von der ersten großen Nachzahlung überrascht.
Wird auf jede Rechnung aufgeschlagen und ans Finanzamt abgeführt; gezahlte Vorsteuer wird gegengerechnet. Kein Ertrag, sondern durchlaufender Posten – darf nie als Liquidität gelten.
Bis zu diesem Vorjahresumsatz (und 100.000 € im laufenden Jahr) kann auf die Umsatzsteuer verzichtet werden (§ 19 UStG, seit 2025).
Für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Darüber: 3,5 % × Hebesatz der Gemeinde; weitgehend auf die Einkommensteuer anrechenbar (§ 35 EStG). Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag.
Ab diesem Umsatz bzw. Gewinn ist Bilanzierung Pflicht (§ 141 AO). Darunter genügt die Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
- Jahr 1Keine oder geschätzte Vorauszahlungen. Die Steuer entsteht trotzdem.
- Jahr 2Steuererklärung für Jahr 1, Nachzahlung plus Festsetzung der Vorauszahlungen für Jahr 2 und 3 – häufig drei Jahre Steuer in einem Jahr.
- Ab Jahr 3Quartalsweise Vorauszahlungen (10. März, Juni, September, Dezember).
Quellen: UStG; GewStG; EStG; AO. Keine Steuerberatung – maßgeblich ist der Steuerberater.
Als Artikel lesen →Was für Selbständige gilt – und was nicht.
Selbständige stehen außerhalb der meisten Pflichtsysteme. Das senkt die Abgaben – und streicht zugleich Ansprüche, die Angestellte für selbstverständlich halten: Krankengeld, Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente, Arbeitgeberanteile.
Freiwillig gesetzlich (Mindestbeitrag auf Basis 1.316,67 €/Monat) oder privat – der volle Beitrag wird allein getragen (§ 193 VVG, § 9 SGB V).
Ausnahme: Handwerker in der Handwerksrolle, Lehrer, Pflegepersonen, Künstler (KSK) u. a. nach § 2 SGB VI. Alle anderen bauen ohne eigenes Zutun keinen Rentenanspruch auf.
Wer innerhalb von drei Monaten nach Gründung einen Antrag stellt, kann sich freiwillig weiterversichern (§ 28a SGB III) – später nicht mehr.
Wer überwiegend für einen Auftraggeber arbeitet, riskiert Scheinselbständigkeit mit Nachzahlung aller Sozialbeiträge. Das Statusfeststellungsverfahren der DRV schafft Rechtssicherheit.
Quellen: SGB III, IV, V, VI; VVG; Künstlersozialversicherungsgesetz.
Als Artikel lesen →Arbeitgeberpflichten, Kosten, Rechte.
Mit der ersten Einstellung wird aus dem Selbständigen ein Arbeitgeber – mit Melde-, Zahlungs- und Fürsorgepflichten. Die Personalkosten liegen deutlich über dem Bruttogehalt, und viele Pflichten greifen vom ersten Tag an.
Je Stunde, ab 2027: 14,60 €. Gilt auch für Minijobber; Verstöße sind bußgeldbewehrt und führen zu Nachzahlungen der Sozialbeiträge.
Monatlich, gekoppelt an den Mindestlohn. Arbeitgeber zahlen pauschal rund 30 % Abgaben an die Minijob-Zentrale.
Auf jedes Bruttogehalt kommen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung plus Umlagen U1/U2 und Berufsgenossenschaft. 3.000 € brutto kosten den Betrieb rund 3.700 €.
Der Arbeitgeber trägt das Gehalt im Krankheitsfall. Betriebe bis 30 Mitarbeiter erhalten über die Umlage U1 einen Teil erstattet (AAG).
Quellen: Mindestlohngesetz und Mindestlohnanpassungsverordnung; § 8 SGB IV; Aufwendungsausgleichsgesetz; BetrAVG.
Als Artikel lesen →Warum Betriebe nicht an Verlusten scheitern, sondern an Zahlungsunfähigkeit.
Ein profitabler Betrieb kann insolvent gehen, wenn Zahlungen ausbleiben und Verpflichtungen fällig werden. Liquidität ist deshalb die Kennzahl, die vor allen anderen steht – und die Grundlage dafür, dass Absicherung überhaupt bezahlbar bleibt.
Miete, Personal, Leasing, Versicherungen, private Entnahme. Die Mindestreserve, um einen Ausfall oder Zahlungsverzug zu überstehen, ohne Kredite aufzunehmen.
Über dem Basiszinssatz bei Geschäften zwischen Unternehmern, plus 40 € Pauschale (§ 288 BGB). Wer seine Rechte kennt, kommt schneller an sein Geld.
Bei Zahlungsunfähigkeit müssen Geschäftsführer einer GmbH/UG binnen drei Wochen Antrag stellen (§ 15a InsO) – sonst persönliche Haftung und Strafbarkeit.
Betrieb, Steuerrücklage und Privat auf getrennten Konten. Die einfachste und wirksamste Regel für Übersicht und für saubere Buchführung.
Quellen: BGB; InsO; betriebswirtschaftliche Grundsätze.
Als Artikel lesen →Betrieb und Inhaber – zwei Risikokreise.
Selbständige tragen zwei Risikokreise gleichzeitig: den des Betriebs und den der eigenen Person. Ohne Arbeitgeber entfallen Lohnfortzahlung, Arbeitgeberanteile und in vielen Fällen der Anspruch auf gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Die Gliederung ordnet beide Kreise nach Dringlichkeit.
1.1Betriebs- und BerufshaftpflichtAnsprüche Dritter aus dem BetriebDringend empfohlen
Worum es geht
Deckt Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden, die Kunden, Lieferanten oder Passanten durch den Betrieb entstehen. Für beratende Berufe tritt die Vermögensschadenhaftpflicht hinzu, die reine Vermögensschäden aus Fehlern deckt.
Rechtlicher Rahmen
§ 823 BGB (unbegrenzte Haftung), § 831 BGB (Haftung für Mitarbeiter). Pflicht kraft Berufsrechts u. a. für Rechtsanwälte (§ 51 BRAO), Steuerberater (§ 67 StBerG), Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler (§ 34d, § 34f GewO), Architekten und Ingenieure (Landesrecht), Heilberufe (Kammerrecht).
Worauf es ankommt
- Deckungssumme mindestens 3 Mio. €, bei Publikumsverkehr und Bau 5–10 Mio. €
- Betriebsbeschreibung vollständig – nicht benannte Tätigkeiten sind nicht versichert
- Mitversicherung von Bearbeitungs-, Tätigkeits- und Mietsachschäden, Produkthaftpflicht
- Nachhaftung und Vorsorgeversicherung für neue Risiken
1.2Krankenversicherung und KrankentagegeldPflichtversicherung ohne ArbeitgeberanteilGesetzliche Pflicht
Worum es geht
Selbständige wählen zwischen freiwilliger GKV und PKV und tragen den Beitrag allein. Bei Krankheit gibt es keine Lohnfortzahlung: In der GKV besteht Anspruch auf Krankengeld nur mit Wahlerklärung ab der 7. Woche; in der PKV nur mit Krankentagegeldtarif.
Rechtlicher Rahmen
§ 193 Abs. 3 VVG (Versicherungspflicht), § 9 SGB V (freiwillige Versicherung), § 44 Abs. 2 SGB V (Wahlerklärung Krankengeld), § 240 SGB V (Mindestbemessung 1.316,67 €/Monat in 2026).
Worauf es ankommt
- Krankentagegeld ab dem 15., 22. oder 29. Tag in Höhe der privaten Fixkosten und Betriebskosten
- GKV-Wahltarif oder PKV-Tagegeld – Lücke zwischen Tag 1 und Leistungsbeginn bewusst planen
- PKV-Entscheidung über die gesamte Lebensspanne rechnen, Rückkehr in die GKV ab 55 praktisch ausgeschlossen
1.3Arbeitskraft des InhabersBerufsunfähigkeit ohne gesetzliches NetzDringend empfohlen
Worum es geht
Viele Selbständige sind nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und haben daher keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Fällt der Inhaber dauerhaft aus, fehlen Einkommen und Betriebsführung zugleich.
Rechtlicher Rahmen
§ 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI: Anspruch nur mit drei Jahren Pflichtbeiträgen in den letzten fünf Jahren. § 2 SGB VI: Pflichtversicherung nur für bestimmte Selbständige (u. a. Handwerker in der Handwerksrolle, Lehrer, Pflegepersonen).
Worauf es ankommt
- BU-Rente in Höhe des privaten Bedarfs plus Betriebskosten, die auch bei Ausfall weiterlaufen
- Verzicht auf abstrakte Verweisung, Umorganisationsklausel für Selbständige prüfen
- Laufzeit bis 67, Nachversicherungsgarantie bei Umsatzsteigerung
1.4Inhalts- und ErtragsausfallversicherungEinrichtung, Waren, Technik – und die Zeit danachDringend empfohlen
Worum es geht
Die Inhaltsversicherung ersetzt Einrichtung, Waren und Vorräte nach Feuer, Einbruch, Leitungswasser oder Sturm. Die Betriebsunterbrechungsversicherung zahlt die laufenden Kosten und den entgangenen Gewinn, bis der Betrieb wieder arbeitet.
Rechtlicher Rahmen
Keine gesetzliche Pflicht; häufig Auflage im Miet-, Kredit- oder Leasingvertrag. Unterversicherung führt nach § 75 VVG zur anteiligen Kürzung.
Worauf es ankommt
- Versicherungssumme zum Neuwert, Unterversicherungsverzicht vereinbaren
- Elementarschäden und Rückstau einschließen
- Haftzeit der Betriebsunterbrechung 12–24 Monate, realistisch zur Wiederbeschaffungsdauer
- Betriebsschließung durch Behörden (Infektionsschutz) gesondert prüfen
2.1Cyber-VersicherungDatenverlust, Erpressung, HaftungDringend empfohlen
Worum es geht
Deckt Kosten nach Angriffen: IT-Forensik, Wiederherstellung, Betriebsausfall, Lösegeldforderungen, Haftung gegenüber Kunden und Meldepflichten. Betrifft jeden Betrieb mit Kundendaten, Online-Terminbuchung oder Shop.
Rechtlicher Rahmen
Art. 33 DSGVO (Meldung an die Aufsichtsbehörde binnen 72 Stunden), Art. 34 DSGVO (Benachrichtigung Betroffener), Art. 82 DSGVO (Schadensersatz), § 42 BDSG.
Worauf es ankommt
- Eigenschaden (Wiederherstellung, Ausfall) und Drittschaden (Haftung) in einer Deckung
- 24/7-Krisenhotline mit Forensik und Rechtsberatung
- Obliegenheiten beachtbar: Backups, Updates, Zwei-Faktor-Anmeldung
2.2Firmen-RechtsschutzArbeits-, Vertrags-, Straf- und VerkehrsrechtSituativ
Worum es geht
Übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten des Betriebs, etwa bei Kündigungsschutzklagen, Streit mit Lieferanten, Behörden oder im Straßenverkehr. Vor dem Arbeitsgericht trägt der Arbeitgeber in erster Instanz seine Kosten stets selbst.
Rechtlicher Rahmen
§ 12a ArbGG. Vertragsrecht nach VVG; Wartezeit in der Regel drei Monate. Vertrags-Rechtsschutz nur eingeschränkt versicherbar.
Worauf es ankommt
- Arbeits-Rechtsschutz bei Mitarbeitern unverzichtbar
- Straf-Rechtsschutz für Inhaber und Mitarbeiter (Arbeitsschutz, Umwelt, Steuer)
- Inhaber privat und Verkehr im Paket prüfen
2.3Firmen-Kfz und FuhrparkVom Transporter bis zur FlotteGesetzliche Pflicht
Worum es geht
Jedes zugelassene Fahrzeug braucht Haftpflicht. Firmenfahrzeuge mit wechselnden Fahrern, Werkzeug und Ladung erfordern eigene Deckungen.
Rechtlicher Rahmen
§ 1 PflVG (Versicherungspflicht), § 4 PflVG (Mindestdeckung 7,5 Mio. € Personen, 1,3 Mio. € Sach, 50.000 € Vermögen), § 7 StVG (Halterhaftung).
Worauf es ankommt
- Deckungssumme 100 Mio. € pauschal
- Kasko mit Werkzeug-/Ladungsdeckung, Fahrerschutz, Rabattschutz
- Ab drei Fahrzeugen: Flottenvertrag mit einheitlichem Stichtag
2.4Elektronik, Maschinen, TransportTechnik und Ware unterwegsSituativ
Worum es geht
Elektronikversicherung deckt Kassen-, IT- und Praxistechnik gegen Bedienfehler, Überspannung und Diebstahl. Maschinenversicherung schützt Produktionsmittel, Transportversicherung die eigene Ware auf dem Weg zum Kunden.
Rechtlicher Rahmen
Keine Pflicht. Allgefahrendeckung (All-Risk) nach den jeweiligen Bedingungswerken; Abgrenzung zur Inhaltsversicherung beachten.
Worauf es ankommt
- Allgefahrendeckung statt benannter Gefahren
- Mehrkosten und Datenwiederherstellung einschließen
- Werkverkehr: Ladung im eigenen Fahrzeug versichern
2.5D&O / OrganhaftungPersönliche Haftung der GeschäftsführungSituativ
Worum es geht
Geschäftsführer einer GmbH oder UG haften der Gesellschaft gegenüber persönlich und unbegrenzt für Pflichtverletzungen – auch bei Fahrlässigkeit. Die D&O übernimmt Abwehr und berechtigte Ansprüche.
Rechtlicher Rahmen
§ 43 GmbHG (Sorgfaltspflicht und Haftung), § 15a InsO (Insolvenzantragspflicht), § 69 AO (Haftung für Steuern), § 266a StGB (Sozialabgaben).
Worauf es ankommt
- Deckungssumme nach Bilanzsumme und Risiko
- Innenhaftung (Gesellschaft gegen Geschäftsführer) und Außenhaftung gedeckt
- Rückwärts- und Nachhaftung, Insolvenzklausel
3.1Betriebliche Altersversorgung (bAV)Anspruch jedes MitarbeitersGesetzliche Pflicht
Worum es geht
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entgeltumwandlung. Der Arbeitgeber muss 15 % Zuschuss leisten, soweit er Sozialabgaben spart. Richtig aufgesetzt ist die bAV ein Instrument zur Mitarbeiterbindung mit steuerlichem Vorteil.
Rechtlicher Rahmen
§ 1a BetrAVG (Anspruch auf Entgeltumwandlung), § 1a Abs. 1a BetrAVG (15 % Arbeitgeberzuschuss, seit 2022 für alle Verträge), § 3 Nr. 63 EStG (Steuerfreiheit bis 8 % der BBG West).
Worauf es ankommt
- Durchführungsweg und Versorgungsordnung schriftlich regeln
- Arbeitgeberzuschuss korrekt berechnen und dokumentieren
- Haftung des Arbeitgebers für die Zusage (§ 1 Abs. 1 S. 3 BetrAVG) durch passende Produktwahl begrenzen
3.2Betriebliche Krankenversicherung (bKV)Gesundheitsleistungen als GehaltsbestandteilSituativ
Worum es geht
Der Arbeitgeber finanziert Zusatzleistungen (Zahn, Vorsorge, Sehhilfen, Budgettarife) für die Belegschaft – ohne Gesundheitsprüfung, mit hoher Wahrnehmung bei den Mitarbeitern.
Rechtlicher Rahmen
§ 8 Abs. 2 EStG: Sachbezugsfreigrenze 50 €/Monat; alternativ pauschale Versteuerung nach § 37b EStG oder § 40 EStG.
Worauf es ankommt
- Budgettarif oder Bausteintarif nach Belegschaftsstruktur
- Steuerliche Behandlung vorab festlegen
- Mindestteilnehmerzahl der Gesellschaften beachten
3.3Altersvorsorge des InhabersBasisrente, Betriebsvermögen, private VorsorgeDringend empfohlen
Worum es geht
Ohne Rentenversicherungspflicht entsteht keine gesetzliche Rente. Die Vorsorge muss vollständig in Eigenregie aufgebaut werden – steuerlich gefördert über die Basisrente, flexibel über Fondspolicen oder Depot.
Rechtlicher Rahmen
§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG (Basisrente, Beiträge seit 2023 zu 100 % abziehbar bis zum Höchstbetrag), § 22 Nr. 1 S. 3 EStG (nachgelagerte Besteuerung). Freiwillige Versicherung in der DRV nach § 7 SGB VI möglich.
Worauf es ankommt
- Steuerersparnis der Basisrente gegen Unflexibilität abwägen
- Betriebsvermögen oder Unternehmensverkauf nicht als alleinige Vorsorge einplanen
- Schichtenmodell nutzen: Basis, geförderte Zusatzvorsorge, freie Anlage
3.4Privates UmfeldHaftpflicht, Hausrat, Risikoleben, Rechtsschutz privatDringend empfohlen
Worum es geht
Der Inhaber bleibt Privatperson. Private Haftpflicht, Hausrat/Wohngebäude und – bei Familie oder Krediten – die Risikolebensversicherung gehören zur Gesamtbetrachtung.
Rechtlicher Rahmen
§ 823 BGB (private Haftung), § 159 VVG (Bezugsrecht), § 16 ErbStG (Freibeträge).
Worauf es ankommt
- Risikoleben in Höhe von Betriebskrediten, Bürgschaften und Familienbedarf
- Gesellschafter untereinander: Über-Kreuz-Absicherung bei mehreren Inhabern
- Private und betriebliche Verträge bei einer Stelle bündeln
Einstufung „Gesetzliche Pflicht“ bezeichnet eine Versicherungspflicht kraft Gesetzes oder Berufsrechts. „Dringend empfohlen“ bezeichnet Risiken, deren Eintritt die wirtschaftliche Existenz gefährdet. „Situativ“ bezeichnet Bausteine, deren Bedarf von Lebenslage, Vermögen und bestehenden Ansprüchen abhängt.
Die Rechengrößen, die für Selbständige zählen.
Für Selbständige gelten eigene Schwellen: Mindestbeiträge in der GKV, Fristen des Krankengelds, der Pflichtzuschuss zur bAV und die Meldefristen bei Datenpannen.
| Größe | Wert | Bedeutung | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Mindestbemessung freiwillige GKV | 1.316,67 €/Monat | Auch bei geringem Gewinn wird der Beitrag mindestens auf dieses fiktive Einkommen berechnet (ein Drittel der Bezugsgröße 3.955 €). | § 240 Abs. 4 SGB V |
| Versicherungspflichtgrenze (JAEG) | 77.400 €/Jahr | Für Selbständige ohne Bedeutung beim Zugang zur PKV – sie können unabhängig vom Einkommen wählen. Relevant für mitarbeitende Angestellte. | § 6 Abs. 6 SGB V |
| Krankengeld für Selbständige | ab 7. Woche | Nur mit Wahlerklärung gegenüber der Krankenkasse; davor keine Leistung. Wahltarife der Kassen oder PKV-Krankentagegeld schließen die Lücke. | § 44 Abs. 2, § 53 Abs. 6 SGB V |
| Arbeitgeberzuschuss bAV | 15 % | Pflichtzuschuss auf jede Entgeltumwandlung, soweit Sozialversicherungsbeiträge gespart werden. | § 1a Abs. 1a BetrAVG |
| Steuerfreie bAV-Beiträge | 8 % der BBG West | 2026: 8.112 €/Jahr steuerfrei, davon 4 % (4.056 €) sozialabgabenfrei. | § 3 Nr. 63 EStG, § 1 SvEV |
| Meldefrist Datenpanne | 72 Stunden | Meldung an die Datenschutzaufsicht nach Bekanntwerden; bei hohem Risiko zusätzlich Information der Betroffenen. | Art. 33, 34 DSGVO |
| Erwerbsminderungsrente | 3 von 5 Jahren | Anspruch nur mit drei Jahren Pflichtbeiträgen in den letzten fünf Jahren – viele Selbständige erfüllen das nach wenigen Jahren nicht mehr. | § 43 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI |
| Haftung des Inhabers | unbegrenzt | Einzelunternehmer und Gesellschafter einer GbR haften mit dem gesamten Privatvermögen; GmbH-Geschäftsführer persönlich bei Pflichtverletzung. | § 823 BGB, § 721 BGB n. F., § 43 GmbHG |
| Kfz-Haftpflicht Mindestdeckung | 7,5 Mio. € | Personenschäden; daneben 1,3 Mio. € Sachschäden, 50.000 € Vermögensschäden. Empfohlen: 100 Mio. € pauschal. | § 4 PflVG mit Anlage |
Quellen: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026; SGB V, SGB VI; Betriebsrentengesetz; Datenschutz-Grundverordnung; Pflichtversicherungsgesetz. Werte werden jährlich angepasst.
So läuft die Beratung ab.
Von der Anfrage bis zur laufenden Betreuung folgt jedes Mandat demselben dokumentierten Ablauf. Vor dem Erstgespräch werden keine Unterlagen benötigt.

Anfrage
- Ihr Teil
- Formular, Anruf oder Online-Termin. Eine kurze Schilderung des Anliegens genügt.
- Unser Teil
- Sichtung des Anliegens und Zuordnung zum zuständigen Bereich.
- Ergebnis
- Terminbestätigung mit Teams-Zugang oder persönlicher Rückruf.
Bestandsaufnahme
- Ihr Teil
- Gespräch über Betrieb, Tätigkeit, Mitarbeiter, Verträge und Ihre persönliche Situation. Grundlage ist der Inhaber-Check; Policen erst danach.
- Unser Teil
- Erfassung beider Risikokreise – Betrieb und Inhaber – mit Prüfung auf Lücken, Doppelungen und nicht angezeigte Tätigkeiten.
- Ergebnis
- Statusübersicht mit Priorität je Bereich als Grundlage der Beratung (§ 61 VVG).
Marktvergleich
- Ihr Teil
- Keine Mitwirkung erforderlich.
- Unser Teil
- Vergleich der Bedingungswerke und Beiträge über den Zugang des Deutschen Maklerverbunds; Bewertung nach Leistung, nicht nach Beitrag allein.
- Ergebnis
- Nachvollziehbare Empfehlung mit Begründung und Alternativen.
Entscheidung und Antrag
- Ihr Teil
- Entscheidung, Beantwortung der Antragsfragen – vollständig und wahrheitsgemäß (§ 19 VVG).
- Unser Teil
- Antragstellung, Beratungsdokumentation (§ 62 VVG), Begleitung der Risikoprüfung, Kündigung oder Übertragung bestehender Verträge.
- Ergebnis
- Policierung; Widerrufsrecht 14 Tage, bei Lebensversicherungen 30 Tage (§§ 8, 152 VVG).
Betreuung
- Ihr Teil
- Mitteilung von Änderungen: Umzug, Familie, Einkommen, Betrieb.
- Unser Teil
- Laufende Vertragsverwaltung, Schadenbegleitung gegenüber dem Versicherer, regelmäßige Überprüfung des Bestands.
- Ergebnis
- Ein Ansprechpartner für alle Verträge, dauerhaft.
Alle Verträge an einer Stelle.
Mandanten des Maklerhauses erhalten Zugang zur Finanzmanager-App des Deutschen Maklerverbunds. Verträge, Policen und Beitragsrechnungen aller Gesellschaften liegen dort an einem Ort – unabhängig davon, bei wem der Vertrag besteht. Dokumente werden per Foto hochgeladen, Änderungen direkt an das Maklerhaus gemeldet.
- Freischaltung beantragenEine kurze E-Mail genügt. Die Freischaltung erfolgt durch das Maklerhaus, nicht durch die App selbst.
- Zugangsdaten erhaltenSie erhalten eine Einladung per E-Mail und legen Ihr Passwort fest.
- App laden und Verträge einsehenBestehende Verträge sind nach Übernahme der Betreuung bereits hinterlegt; weitere Unterlagen laden Sie selbst hoch.
Was die App für Sie übernimmt
- Vertragsübersicht über alle Gesellschaften hinweg, mit Beiträgen und Laufzeiten
- Policen und Rechnungen als PDF – kein Ordner, kein Suchen
- Dokumente per Foto hochladen und Nachrichten an das Maklerhaus senden
- Änderungen (Adresse, Bankverbindung, Fahrzeug) an einer Stelle mitteilen
- Zugang ausschließlich für Sie und das Maklerhaus – keine Weitergabe an Dritte
Die Finanzmanager-App wird von der DEMV Systems GmbH, Hamburg, bereitgestellt. Die Nutzung ist Teil der Betreuung durch das Maklerhaus Wanes.
Was Selbständige häufig fragen.
Worin unterscheidet sich ein Versicherungsmakler von einem Vertreter?
Wie wird die Tätigkeit des Maklerhauses vergütet?
Ist eine Betriebshaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben?
Was passiert mit den Verträgen aus meiner Angestelltenzeit?
Kann ich Betrieb und Privates über eine Stelle betreuen lassen?
Müssen bestehende Verträge gekündigt werden?
Welche Unterlagen werden für das Erstgespräch benötigt?
Was geschieht im Schadenfall?
Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und geben den Rechtsstand zum angegebenen Zeitpunkt wieder. Sie ersetzen keine individuelle Beratung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Versicherungsbedingungen.
Sie sind hier richtig, wenn Sie selbständig sind.
Unterlagen für Gründung und Selbständigkeit
Was in den ersten Monaten geregelt sein muss und welche Entscheidungen sich später nur schwer korrigieren lassen.
Wer online nicht gefunden wird, wird nicht angefragt.
Absicherung ist das eine, Sichtbarkeit das andere. Diese Website wurde von MyWebWorks gestaltet und technisch umgesetzt, einem Webdesign-Anbieter für Betriebe, Handwerk und Selbständige. Wenn Ihr Unternehmen im Netz noch nicht so auftritt, wie es vor Ort arbeitet, lohnt sich ein Blick.
Sprechen wir über Ihren Betrieb.
Erzählen Sie uns kurz, was Sie tun und was Sie schützen möchten. Wir melden uns persönlich – unverbindlich. Ihre Anfrage erreicht uns mit dem Vermerk „Gewerbe“, damit wir gleich passend vorbereiten.