Sie sind angestellt.
Daraus ergibt sich Ihr Schutz.
Worauf es bei Angestellten wirklich ankommt.
Die meisten Lücken in privaten Verträgen fallen erst im Schadensfall auf, wenn es zu spät ist, sie zu schließen. Wir prüfen vorher, was für Sie existenziell ist, was sinnvoll und was Sie sich sparen können. Erst danach vergleichen wir am Markt.
Was zu Ihrer Lebensphase passt
Wissen, planen, entscheiden.
Finanzielle Sicherheit entsteht nicht durch Zufall und nicht durch Produkte. Sie entsteht, indem ein Ziel gesetzt, das System verstanden, ein Plan geschrieben und eine Entscheidung getroffen wird – und indem man dranbleibt. So arbeitet das Maklerhaus Wanes, für jeden Mandanten, in jeder Lebenslage.
Das Ziel setzen
Wir beginnen nicht mit einem Vertrag, sondern mit der Frage: Welcher Lebensstandard soll in jeder Lage gehalten werden – bei Krankheit, im Alter, für die Familie? Daraus leiten wir alles Weitere ab.
Das System verstehen
Wissen allein ist nur Möglichkeit. Wir ordnen es, wenden es auf Ihre Situation an und überführen es in einen Plan. Deshalb erklären diese Seiten zuerst, wie das System funktioniert – und erst dann, was daraus folgt.
Den Plan schreiben
Wir begründen jede Empfehlung schriftlich und bringen sie in eine Rangfolge. Was existenziell ist, setzen wir zuerst um. Was situativ ist, terminieren wir. Ein Plan, der nicht aufgeschrieben ist, ist keiner.
Entscheiden statt vertagen
Die größten Lücken entstehen nicht durch falsche, sondern durch vertagte Entscheidungen. Beiträge steigen mit dem Alter, Gesundheit lässt sich nicht nachversichern. Eine getroffene Entscheidung passen wir jederzeit an – eine vertagte nicht.
Dranbleiben
Absicherung und Vorsorge sind kein Ereignis, sondern ein Verfahren über Jahrzehnte. Wir prüfen den Bestand regelmäßig und passen ihn an Einkommen, Familie und Rechtslage an – auch dann, wenn gerade nichts drängt.
Den richtigen Kreis nutzen
Niemand trifft gute Finanzentscheidungen allein. Wir bündeln den Zugang zu Gesellschaften, Bedingungswerken und Fachstellen des Deutschen Maklerverbunds und stellen ihn unseren Mandanten zur Verfügung – als eine zuständige Stelle.
Das System der sozialen Sicherung.
Bevor über Absicherung gesprochen werden kann, muss klar sein, was der Staat bereits leistet – und wo seine Leistung endet. Die folgenden Kapitel erklären das System für Angestellte: Beiträge, Ansprüche, Fristen und Grenzen. Mit den Zahlen, die 2026 gelten.
Vier Säulen, ein Abzug: die Sozialversicherung.
Jeder Angestellte ist kraft Gesetzes in vier Zweigen versichert – Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und direkt vom Lohn einbehalten. Wer versteht, was er einzahlt, versteht auch, welche Ansprüche daraus entstehen – und welche nicht.
Vom Brutto gehen rund 21 % in die Sozialversicherung (KV 7,3 % + halber Zusatzbeitrag, PV 1,8 %, RV 9,3 %, AV 1,3 %), bei Kinderlosen 0,6 Punkte mehr. Bei 4.000 € brutto sind das rund 850 € – vor Steuern.
Oberhalb dieses Einkommens wird kein weiterer Kranken- und Pflegebeitrag fällig. Zugleich die Obergrenze für das Krankengeld.
Darüber hinaus entstehen weder Beiträge noch Rentenansprüche. Wer mehr verdient, baut für den Teil darüber keine gesetzliche Absicherung auf.
Wer genau dieses Bruttojahresgehalt verdient, erwirbt einen Entgeltpunkt – die Rechengröße der gesetzlichen Rente.
Quellen: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026; §§ 241, 249 SGB V; § 55 SGB XI; § 158 SGB VI; § 341 SGB III.
Als Artikel lesen →Von der Lohnfortzahlung bis zur Erwerbsminderungsrente.
Krankheit ist der häufigste Grund für Einkommensausfall – und der am besten geregelte, solange sie kurz ist. Mit jeder Woche sinkt die Leistung, bis am Ende ein Bruchteil des Einkommens übrig bleibt. Der Ablauf ist gesetzlich exakt vorgegeben.
Der Arbeitgeber zahlt das volle Gehalt weiter (§ 3 EFZG). Voraussetzung: vier Wochen Betriebszugehörigkeit.
Ab der 7. Woche zahlt die Krankenkasse 70 % des Brutto, höchstens 90 % des Netto – begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze. Davon gehen noch Beiträge zu RV, AV und PV ab.
Innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit. Danach endet das Krankengeld – die sogenannte Aussteuerung.
Volle Erwerbsminderungsrente erhält nur, wer in keiner Tätigkeit mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann. Der erlernte Beruf spielt keine Rolle.
- Woche 1–6Volles Gehalt vom Arbeitgeber.
- Woche 7–78Krankengeld der Krankenkasse, netto meist 20–30 % unter dem bisherigen Einkommen; bei Einkommen über der BBG deutlich mehr.
- Nach Woche 78Arbeitslosengeld nach § 145 SGB III (Nahtlosigkeit) oder Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Durchschnittlicher Zahlbetrag im Rentenzugang 2024 (West): 860 € Frauen, 1.021 € Männer.
Quellen: Entgeltfortzahlungsgesetz; §§ 44–48 SGB V; § 43 SGB VI; § 145 SGB III; Deutsche Rentenversicherung, Rentenzugang 2024.
Als Artikel lesen →Arbeitslosengeld: Anspruch, Höhe, Dauer.
Die Arbeitslosenversicherung ersetzt einen Teil des Nettoeinkommens für eine begrenzte Zeit. Höhe und Dauer hängen von Beitragszeit, Alter und Kindern ab. Was viele nicht wissen: Auch eine Kündigung in der Probezeit oder ein Aufhebungsvertrag haben Folgen für den Anspruch.
67 % mit mindestens einem Kind auf der Lohnsteuerkarte, sonst 60 %. Bemessung am Durchschnitt der letzten zwölf Monate.
Mindestens zwölf Monate Beitragszeit in den letzten 30 Monaten sind Voraussetzung (§ 142 SGB III).
Bis 24 Monate Beitragszeit: 12 Monate ALG. Ab 50 Jahren steigt die Dauer stufenweise, ab 58 Jahren auf bis zu 24 Monate (§ 147 SGB III).
Bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund ruht der Anspruch zwölf Wochen und verkürzt sich um ein Viertel (§ 159 SGB III).
Quellen: §§ 136–159 SGB III; Bundesagentur für Arbeit.
Als Artikel lesen →Entgeltpunkte, Rentenwert, Rentenniveau.
Die gesetzliche Rente folgt einer einfachen Formel: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor. Wer die Formel kennt, kann seine Renteninformation lesen und die eigene Lücke beziffern – statt zu schätzen.
Wer ein Jahr lang genau das Durchschnittsentgelt (2026: 51.944 €) verdient, erhält einen Entgeltpunkt. Halbes Gehalt: 0,5 Punkte. Maximal etwa 2 Punkte pro Jahr (BBG).
Monatsrente je Entgeltpunkt seit 1. Juli 2026 (+4,24 %). 45 Punkte ergeben rund 1.913 € brutto – die sogenannte Standardrente.
Verhältnis der Standardrente zum Durchschnittsentgelt, jeweils vor Steuern. Das gewohnte Netto wird damit bei weitem nicht erreicht.
Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, verliert dauerhaft 0,3 % pro Monat – bei vier Jahren 14,4 %. Umgekehrt: 0,5 % Zuschlag je Monat späteren Bezugs.
Quellen: §§ 63–68, 77 SGB VI; Rentenwertbestimmungsverordnung 2026; Deutsche Rentenversicherung.
Als Artikel lesen →Was der Staat leistet – und wo Verantwortung bleibt.
Mit Kindern verändert sich die finanzielle Verantwortung grundlegend: Ein Einkommen muss zeitweise für mehrere Personen reichen, und der Ausfall eines Elternteils trifft die ganze Familie. Der Staat federt ab; die Absicherung des Einkommens bleibt Aufgabe der Eltern.
Je Kind und Monat, bis zum 18. Geburtstag, in Ausbildung bis 25. Alternativ der Kinderfreibetrag, das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist.
Des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300 €, höchstens 1.800 € monatlich, für bis zu 14 Monate (Basiselterngeld). Für Einkommen bis 1.000 € netto steigt der Satz auf bis zu 67 %.
Vor und nach der Geburt, mit Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und Arbeitgeberzuschuss in Höhe des bisherigen Netto (§ 20 MuSchG).
Kinder und ein Ehepartner ohne eigenes Einkommen über 565 €/Monat sind in der GKV beitragsfrei mitversichert – ein wesentlicher Unterschied zur PKV, in der jede Person einen eigenen Beitrag zahlt.
Quellen: § 66 EStG; Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz; Mutterschutzgesetz; § 10 SGB V; §§ 46, 48 SGB VI.
Als Artikel lesen →Pflegegrade, Leistungen, Eigenanteil.
Die Pflegeversicherung ist als Teilleistung angelegt: Sie zahlt feste Beträge je Pflegegrad, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Der Rest wird aus Rente, Vermögen und – unter Voraussetzungen – von den Kindern getragen. Das betrifft fast jede Familie mindestens einmal.
Der Medizinische Dienst bewertet, wie selbständig jemand den Alltag bewältigt. Pflegegrad 1 bedeutet geringe, Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigung.
Bei häuslicher Pflege durch Angehörige, Pflegegrad 2 bis 5. Pflegesachleistungen durch einen Dienst liegen höher (bis 2.299 €).
Bundesdurchschnitt im ersten Jahr für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten – trotz Zuschlägen der Pflegekasse. Er steigt jährlich.
Kinder werden erst herangezogen, wenn ihr eigenes Bruttojahreseinkommen über 100.000 € liegt (Angehörigen-Entlastungsgesetz).
Quellen: §§ 14, 15, 36, 37, 43 SGB XI; § 94 SGB XII; Verband der Ersatzkassen (vdek), Eigenanteile 2025.
Als Artikel lesen →Was gilt, was empfohlen ist.
Für Angestellte und Familien gibt es wenige echte Versicherungspflichten, aber eine klare Rangfolge der Risiken. Die folgende Gliederung ordnet jeden Baustein nach Dringlichkeit ein, benennt die gesetzliche Grundlage und die Kriterien, an denen sich die Qualität eines Vertrags entscheidet.
1.1Private HaftpflichtSchäden, die Sie anderen zufügenDringend empfohlen
Worum es geht
Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, haftet mit seinem gesamten gegenwärtigen und künftigen Vermögen – ohne Obergrenze. Die Privathaftpflicht übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.
Rechtlicher Rahmen
§ 823 BGB (Schadensersatzpflicht), § 828 BGB (Haftung von Kindern), § 832 BGB (Aufsichtspflicht). Keine gesetzliche Versicherungspflicht.
Worauf es ankommt
- Deckungssumme mindestens 10 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Forderungsausfalldeckung, falls der Schädiger selbst nicht versichert ist
- Mitversicherung deliktunfähiger Kinder, Schlüsselverlust, Mietsachschäden, Gefälligkeitsschäden
- Familientarif: Partner und Kinder in Ausbildung eingeschlossen
1.2BerufsunfähigkeitAbsicherung des Einkommens bei dauerhafter KrankheitDringend empfohlen
Worum es geht
Fällt die Arbeitskraft dauerhaft aus, endet das Gehalt nach sechs Wochen Lohnfortzahlung und spätestens nach 78 Wochen Krankengeld. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ersetzt nur einen Bruchteil des Nettoeinkommens.
Rechtlicher Rahmen
§ 43 SGB VI: volle Erwerbsminderungsrente nur, wer in keiner Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarkts mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann. Durchschnittlicher Zahlbetrag im Rentenzugang 2024 (West): 860 € Frauen, 1.021 € Männer monatlich.
Worauf es ankommt
- Verzicht auf abstrakte Verweisung auf andere Berufe
- Rentenhöhe 70–80 % des Nettoeinkommens, Laufzeit bis zum Rentenalter (67)
- Prognosezeitraum sechs Monate, rückwirkende Leistung, Nachversicherungsgarantie ohne Gesundheitsprüfung
- Leistungsdynamik gegen Inflation; Gesundheitsfragen vollständig beantworten (§ 19 VVG)
1.3KrankenversicherungGesetzlich oder privat – Pflicht für alleGesetzliche Pflicht
Worum es geht
In Deutschland besteht Versicherungspflicht. Angestellte sind bis zur Versicherungspflichtgrenze gesetzlich pflichtversichert; darüber besteht Wahlfreiheit zwischen freiwilliger GKV und PKV.
Rechtlicher Rahmen
§ 5 SGB V (Versicherungspflicht GKV), § 6 SGB V (Versicherungsfreiheit ab Jahresarbeitsentgeltgrenze 77.400 € in 2026), § 193 Abs. 3 VVG (Pflicht zur Krankheitskostenversicherung).
Worauf es ankommt
- PKV-Entscheidung nur mit Blick auf Familienplanung, Alter, Beitragsentwicklung und Rückkehroptionen
- In der GKV: Zusatzversicherungen für Zahn, stationär und Krankentagegeld als gezielte Ergänzung
- Krankentagegeld ab dem 43. Tag für Besserverdienende: Krankengeld ist auf 90 % des Netto und die BBG begrenzt
2.1HausratEinrichtung, Kleidung, Technik, FahrradDringend empfohlen
Worum es geht
Ersetzt den gesamten Hausrat zum Neuwert bei Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Ein Totalschaden durch Brand oder Wasser übersteigt schnell das Ersparte.
Rechtlicher Rahmen
Keine gesetzliche Pflicht. Vertragsrecht nach VVG; Unterversicherung nach § 75 VVG führt zur anteiligen Kürzung.
Worauf es ankommt
- Versicherungssumme nach Wohnfläche mit Unterversicherungsverzicht (meist 650 €/m²)
- Elementarschäden (Starkregen, Rückstau, Überschwemmung) einschließen
- Fahrraddiebstahl rund um die Uhr, grobe Fahrlässigkeit mitversichert
- Nach Umzug, Heirat oder größeren Anschaffungen anpassen
2.2WohngebäudeFür Eigentümer von Haus oder WohnungDringend empfohlen
Worum es geht
Deckt Schäden am Gebäude selbst: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel – und mit Elementarbaustein Überschwemmung, Starkregen und Rückstau. Für Eigentümer das größte Einzelrisiko.
Rechtlicher Rahmen
Keine gesetzliche Pflicht, in der Praxis Voraussetzung jeder Baufinanzierung. Wohnungseigentum: Gebäude über die Gemeinschaft (§ 19 WEG), Hausrat und Haftpflicht individuell.
Worauf es ankommt
- Gleitender Neuwert statt fester Summe
- Elementarschäden – in den meisten Lagen versicherbar und seit den Hochwasserereignissen der letzten Jahre unverzichtbar
- Grobe Fahrlässigkeit, Ableitungsrohre auf dem Grundstück, Photovoltaik und Wärmepumpe mitversichert
2.3Kfz-VersicherungHaftpflicht ist Pflicht, Kasko ist RechnungGesetzliche Pflicht
Worum es geht
Ohne Kfz-Haftpflicht darf kein Fahrzeug zugelassen werden. Teil- oder Vollkasko schützen das eigene Fahrzeug und richten sich nach Wert, Alter und Finanzierung.
Rechtlicher Rahmen
§ 1 PflVG (Versicherungspflicht), § 4 PflVG mit Anlage (Mindestdeckung 7,5 Mio. € Personen, 1,3 Mio. € Sach, 50.000 € Vermögen).
Worauf es ankommt
- Deckungssumme 100 Mio. € pauschal statt gesetzlicher Mindestsummen
- Vollkasko bei Finanzierung, Leasing oder Neuwagen; Teilkasko bei älteren Fahrzeugen
- Rabattschutz, Neupreisentschädigung, grobe Fahrlässigkeit, Fahrerkreis korrekt angegeben
- Jährliche Prüfung zum Stichtag 30. November
2.4RisikolebensversicherungHinterbliebene und KrediteDringend empfohlen
Worum es geht
Zahlt im Todesfall eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen. Entscheidend für Familien mit Kindern und für jede Immobilienfinanzierung.
Rechtlicher Rahmen
Keine Pflicht. Begünstigung über Bezugsrecht (§ 159 VVG); bei nicht verheirateten Paaren Erbschaftsteuer beachten (Freibetrag 20.000 €, § 16 ErbStG).
Worauf es ankommt
- Versicherungssumme: 3–5 Jahresnettoeinkommen oder Restschuld des Darlehens
- Laufzeit bis Ende der Finanzierung bzw. Ausbildungsende der Kinder
- Über-Kreuz-Versicherung bei unverheirateten Paaren
- Gesundheitsfragen vollständig beantworten
3.1AltersvorsorgeGesetzliche Rente ergänzenSituativ
Worum es geht
Die gesetzliche Rente sichert ein Niveau von rund 48 % des Durchschnittsentgelts vor Steuern. Die Lücke zum gewohnten Lebensstandard muss über die zweite und dritte Schicht geschlossen werden.
Rechtlicher Rahmen
§§ 35 ff. SGB VI (Regelaltersrente, 67 für Jahrgänge ab 1964). Förderung: § 10 EStG (Basisrente), § 3 Nr. 63 EStG und § 1a BetrAVG (betriebliche Altersversorgung mit 15 % Arbeitgeberzuschuss), §§ 10a, 79 ff. EStG (Riester).
Worauf es ankommt
- Rentenlücke konkret berechnen: Renteninformation der DRV als Ausgangspunkt
- Reihenfolge: Arbeitgeberzuschuss und Förderung nutzen, dann flexible Fondspolice oder Depot
- Effektivkosten der Produkte vergleichen, nicht nur Garantien
- Steuerliche Behandlung in der Auszahlungsphase berücksichtigen
3.2RechtsschutzStreit mit Arbeitgeber, Vermieter, im VerkehrSituativ
Worum es geht
Übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten. Besonders relevant für Arbeitnehmer: Vor dem Arbeitsgericht trägt in erster Instanz jede Partei ihre Kosten selbst – auch wenn sie gewinnt.
Rechtlicher Rahmen
§ 12a ArbGG (keine Kostenerstattung in erster Instanz). Vertragsrecht nach VVG; in der Regel drei Monate Wartezeit nach Abschluss.
Worauf es ankommt
- Bausteine Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen nach Bedarf
- Deckungssumme unbegrenzt oder mindestens 1 Mio. €, Selbstbeteiligung bewusst wählen
- Mediation, Beratungsrechtsschutz Familie/Erbe, Verwaltungsrecht prüfen
3.3UnfallversicherungDauerhafte Invalidität nach UnfallSituativ
Worum es geht
Zahlt bei dauerhafter Beeinträchtigung nach einem Unfall eine Kapitalleistung – rund um die Uhr, auch in der Freizeit. Ergänzt die Berufsunfähigkeit, ersetzt sie nicht.
Rechtlicher Rahmen
Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) deckt nur Arbeit, Arbeitsweg und Schule/Kita. Rund zwei Drittel aller Unfälle geschehen in der Freizeit.
Worauf es ankommt
- Invaliditätsgrundsumme mit Progression (z. B. 225 % oder 350 %)
- Verbesserte Gliedertaxe, Bergungskosten, kosmetische Operationen
- Für Kinder und Senioren oft wichtiger als für Erwerbstätige mit BU-Schutz
3.4PflegevorsorgeDie Lücke der gesetzlichen PflegeversicherungSituativ
Worum es geht
Die soziale Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung. Im Pflegeheim bleibt ein erheblicher Eigenanteil, der Vermögen und – über den Elternunterhalt – Angehörige belasten kann.
Rechtlicher Rahmen
SGB XI (Pflegegrade 1–5, Leistungsbeträge), § 94 SGB XII und Angehörigen-Entlastungsgesetz (Elternunterhalt erst ab 100.000 € Jahreseinkommen des Kindes).
Worauf es ankommt
- Pflegetagegeld oder Pflegerente, die den Eigenanteil im Heim realistisch abbildet
- Leistung ab Pflegegrad 2, möglichst auch bei häuslicher Pflege
- Beitragsbefreiung im Leistungsfall, Dynamik
3.5Zahn- und KrankenzusatzLeistungen über den GKV-Standard hinausSituativ
Worum es geht
Die GKV zahlt beim Zahnersatz einen Festzuschuss von 60–75 % der Regelversorgung. Hochwertige Versorgung, Chefarzt, Einbettzimmer oder Sehhilfen sind privat zu tragen oder zusätzlich zu versichern.
Rechtlicher Rahmen
§ 55 SGB V (Festzuschüsse Zahnersatz), § 56 SGB V (Befundorientierung). Zusatzversicherungen nach VVG mit Gesundheitsprüfung.
Worauf es ankommt
- Erstattung 80–100 % einschließlich Implantaten und Inlays
- Wartezeiten und Summenbegrenzungen in den ersten Jahren beachten
- Stationär: freie Krankenhauswahl, Chefarzt, Ein- oder Zweibettzimmer
- Abschluss vor Behandlungsbedarf – angeratene Behandlungen sind ausgeschlossen
Einstufung „Gesetzliche Pflicht“ bezeichnet eine Versicherungspflicht kraft Gesetzes oder Berufsrechts. „Dringend empfohlen“ bezeichnet Risiken, deren Eintritt die wirtschaftliche Existenz gefährdet. „Situativ“ bezeichnet Bausteine, deren Bedarf von Lebenslage, Vermögen und bestehenden Ansprüchen abhängt.
Die Rechengrößen, die für Angestellte zählen.
Jedes Jahr werden die Grenzwerte der Sozialversicherung neu festgesetzt. Sie bestimmen, wer in die PKV wechseln darf, wie hoch das Krankengeld maximal ausfällt und wo die Beitragspflicht endet.
| Größe | Wert | Bedeutung | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Versicherungspflichtgrenze (JAEG) | 77.400 €/Jahr | Ab diesem Bruttoeinkommen (6.450 €/Monat) besteht Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV. | § 6 Abs. 6 SGB V, SV-Rechengrößenverordnung 2026 |
| Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung | 69.750 €/Jahr | Oberhalb von 5.812,50 €/Monat fallen keine weiteren KV/PV-Beiträge an; zugleich Obergrenze für das Krankengeld. | § 223 Abs. 3 SGB V |
| Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung | 8.450 €/Monat | Bundeseinheitlich 101.400 €/Jahr. Einkommen darüber erwirbt keine weiteren Rentenansprüche. | § 159 SGB VI |
| Beitragssatz Krankenversicherung | 14,6 % + Ø 2,9 % | Allgemeiner Beitragssatz zuzüglich kassenindividuellem Zusatzbeitrag, je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. | §§ 241, 242 SGB V |
| Beitragssatz Pflegeversicherung | 3,6 % / 4,2 % | Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 4,2 %; je Kind unter 25 Jahren Abschlag von 0,25 Punkten ab dem zweiten Kind. | § 55 SGB XI |
| Krankengeld | max. 90 % Netto | 70 % des Brutto, höchstens 90 % des Netto, begrenzt durch die BBG; Zahlung ab der 7. Woche für längstens 78 Wochen. | §§ 44, 47, 48 SGB V |
| Erwerbsminderungsrente im Rentenzugang 2024 | 860 € / 1.021 € | Durchschnittlicher monatlicher Zahlbetrag für Frauen / Männer (West). Maßstab für die Lücke bei Berufsunfähigkeit. | Deutsche Rentenversicherung, Rentenzugangsstatistik |
| Kfz-Haftpflicht Mindestdeckung | 7,5 Mio. € | Personenschäden; daneben 1,3 Mio. € Sachschäden und 50.000 € Vermögensschäden. Empfohlen: 100 Mio. € pauschal. | § 4 PflVG mit Anlage |
| Regelaltersgrenze | 67 Jahre | Für Jahrgänge ab 1964. Jahrgänge davor erreichen die Regelaltersgrenze stufenweise früher. | § 35, § 235 SGB VI |
Quellen: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026, Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Deutsche Rentenversicherung Bund, Rentenzugang 2024; Pflichtversicherungsgesetz. Werte werden jährlich angepasst.
So läuft die Beratung ab.
Von der Anfrage bis zur laufenden Betreuung folgt jedes Mandat demselben dokumentierten Ablauf. Vor dem Erstgespräch werden keine Unterlagen benötigt.

Anfrage
- Ihr Teil
- Formular, Anruf oder Online-Termin. Eine kurze Schilderung des Anliegens genügt.
- Unser Teil
- Sichtung des Anliegens und Zuordnung zum zuständigen Bereich.
- Ergebnis
- Terminbestätigung mit Teams-Zugang oder persönlicher Rückruf.
Bestandsaufnahme
- Ihr Teil
- Gespräch über Lebenssituation, Verpflichtungen und bestehende Verträge. Unterlagen erst danach, auf Wunsch über die Finanzmanager-App.
- Unser Teil
- Strukturierte Erfassung des Bedarfs und der vorhandenen Deckungen; Prüfung auf Lücken und Doppelungen.
- Ergebnis
- Schriftliche Bedarfsfeststellung als Grundlage der Beratung (§ 61 VVG).
Marktvergleich
- Ihr Teil
- Keine Mitwirkung erforderlich.
- Unser Teil
- Vergleich der Bedingungswerke und Beiträge über den Zugang des Deutschen Maklerverbunds; Bewertung nach Leistung, nicht nach Beitrag allein.
- Ergebnis
- Nachvollziehbare Empfehlung mit Begründung und Alternativen.
Entscheidung und Antrag
- Ihr Teil
- Entscheidung, Beantwortung der Antragsfragen – vollständig und wahrheitsgemäß (§ 19 VVG).
- Unser Teil
- Antragstellung, Beratungsdokumentation (§ 62 VVG), Begleitung der Risikoprüfung, Kündigung oder Übertragung bestehender Verträge.
- Ergebnis
- Policierung; Widerrufsrecht 14 Tage, bei Lebensversicherungen 30 Tage (§§ 8, 152 VVG).
Betreuung
- Ihr Teil
- Mitteilung von Änderungen: Umzug, Familie, Einkommen, Betrieb.
- Unser Teil
- Laufende Vertragsverwaltung, Schadenbegleitung gegenüber dem Versicherer, regelmäßige Überprüfung des Bestands.
- Ergebnis
- Ein Ansprechpartner für alle Verträge, dauerhaft.
Alle Verträge an einer Stelle.
Mandanten des Maklerhauses erhalten Zugang zur Finanzmanager-App des Deutschen Maklerverbunds. Verträge, Policen und Beitragsrechnungen aller Gesellschaften liegen dort an einem Ort – unabhängig davon, bei wem der Vertrag besteht. Dokumente werden per Foto hochgeladen, Änderungen direkt an das Maklerhaus gemeldet.
- Freischaltung beantragenEine kurze E-Mail genügt. Die Freischaltung erfolgt durch das Maklerhaus, nicht durch die App selbst.
- Zugangsdaten erhaltenSie erhalten eine Einladung per E-Mail und legen Ihr Passwort fest.
- App laden und Verträge einsehenBestehende Verträge sind nach Übernahme der Betreuung bereits hinterlegt; weitere Unterlagen laden Sie selbst hoch.
Was die App für Sie übernimmt
- Vertragsübersicht über alle Gesellschaften hinweg, mit Beiträgen und Laufzeiten
- Policen und Rechnungen als PDF – kein Ordner, kein Suchen
- Dokumente per Foto hochladen und Nachrichten an das Maklerhaus senden
- Änderungen (Adresse, Bankverbindung, Fahrzeug) an einer Stelle mitteilen
- Zugang ausschließlich für Sie und das Maklerhaus – keine Weitergabe an Dritte
Die Finanzmanager-App wird von der DEMV Systems GmbH, Hamburg, bereitgestellt. Die Nutzung ist Teil der Betreuung durch das Maklerhaus Wanes.
Was Angestellte häufig fragen.
Worin unterscheidet sich ein Versicherungsmakler von einem Vertreter?
Wie wird die Tätigkeit des Maklerhauses vergütet?
Lohnt sich die private Krankenversicherung für Angestellte?
Reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht aus?
Müssen bestehende Verträge gekündigt werden?
Welche Unterlagen werden für das Erstgespräch benötigt?
Was geschieht im Schadenfall?
Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und geben den Rechtsstand zum angegebenen Zeitpunkt wieder. Sie ersetzen keine individuelle Beratung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Versicherungsbedingungen.
Sie sind hier richtig, wenn Sie angestellt sind.
Unterlagen für Angestellte und Familien
Absicherung der Arbeitskraft, Krankenversicherung und die Fristen, die bei Veränderungen im Leben laufen.
Lassen Sie uns über Ihren Schutz sprechen.
Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir melden uns persönlich und unverbindlich. Ihre Anfrage erreicht uns mit dem Vermerk „Privat“, damit wir gleich passend vorbereiten.