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Angestellte & Familien

Sie sind angestellt.
Daraus ergibt sich Ihr Schutz.

Was wir absichern

Worauf es bei Angestellten wirklich ankommt.

Die meisten Lücken in privaten Verträgen fallen erst im Schadensfall auf, wenn es zu spät ist, sie zu schließen. Wir prüfen vorher, was für Sie existenziell ist, was sinnvoll und was Sie sich sparen können. Erst danach vergleichen wir am Markt.

Ihr persönlicher Bedarf

Was zu Ihrer Lebensphase passt

Lebensphase · Schwerpunkt
1
Wo stehen Sie gerade?
Leitsätze

Wissen, planen, entscheiden.

Finanzielle Sicherheit entsteht nicht durch Zufall und nicht durch Produkte. Sie entsteht, indem ein Ziel gesetzt, das System verstanden, ein Plan geschrieben und eine Entscheidung getroffen wird – und indem man dranbleibt. So arbeitet das Maklerhaus Wanes, für jeden Mandanten, in jeder Lebenslage.

Grundsatz 01

Das Ziel setzen

Wir beginnen nicht mit einem Vertrag, sondern mit der Frage: Welcher Lebensstandard soll in jeder Lage gehalten werden – bei Krankheit, im Alter, für die Familie? Daraus leiten wir alles Weitere ab.

Grundsatz 02

Das System verstehen

Wissen allein ist nur Möglichkeit. Wir ordnen es, wenden es auf Ihre Situation an und überführen es in einen Plan. Deshalb erklären diese Seiten zuerst, wie das System funktioniert – und erst dann, was daraus folgt.

Grundsatz 03

Den Plan schreiben

Wir begründen jede Empfehlung schriftlich und bringen sie in eine Rangfolge. Was existenziell ist, setzen wir zuerst um. Was situativ ist, terminieren wir. Ein Plan, der nicht aufgeschrieben ist, ist keiner.

Grundsatz 04

Entscheiden statt vertagen

Die größten Lücken entstehen nicht durch falsche, sondern durch vertagte Entscheidungen. Beiträge steigen mit dem Alter, Gesundheit lässt sich nicht nachversichern. Eine getroffene Entscheidung passen wir jederzeit an – eine vertagte nicht.

Grundsatz 05

Dranbleiben

Absicherung und Vorsorge sind kein Ereignis, sondern ein Verfahren über Jahrzehnte. Wir prüfen den Bestand regelmäßig und passen ihn an Einkommen, Familie und Rechtslage an – auch dann, wenn gerade nichts drängt.

Grundsatz 06

Den richtigen Kreis nutzen

Niemand trifft gute Finanzentscheidungen allein. Wir bündeln den Zugang zu Gesellschaften, Bedingungswerken und Fachstellen des Deutschen Maklerverbunds und stellen ihn unseren Mandanten zur Verfügung – als eine zuständige Stelle.

Grundlagen

Das System der sozialen Sicherung.

Bevor über Absicherung gesprochen werden kann, muss klar sein, was der Staat bereits leistet – und wo seine Leistung endet. Die folgenden Kapitel erklären das System für Angestellte: Beiträge, Ansprüche, Fristen und Grenzen. Mit den Zahlen, die 2026 gelten.

Vier Säulen, ein Abzug: die Sozialversicherung.

Jeder Angestellte ist kraft Gesetzes in vier Zweigen versichert – Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und direkt vom Lohn einbehalten. Wer versteht, was er einzahlt, versteht auch, welche Ansprüche daraus entstehen – und welche nicht.

≈ 21 %
Arbeitnehmeranteil

Vom Brutto gehen rund 21 % in die Sozialversicherung (KV 7,3 % + halber Zusatzbeitrag, PV 1,8 %, RV 9,3 %, AV 1,3 %), bei Kinderlosen 0,6 Punkte mehr. Bei 4.000 € brutto sind das rund 850 € – vor Steuern.

5.812,50 €
Monatsgrenze KV/PV

Oberhalb dieses Einkommens wird kein weiterer Kranken- und Pflegebeitrag fällig. Zugleich die Obergrenze für das Krankengeld.

8.450 €
Monatsgrenze RV/AV

Darüber hinaus entstehen weder Beiträge noch Rentenansprüche. Wer mehr verdient, baut für den Teil darüber keine gesetzliche Absicherung auf.

51.944 €
Durchschnittsentgelt 2026

Wer genau dieses Bruttojahresgehalt verdient, erwirbt einen Entgeltpunkt – die Rechengröße der gesetzlichen Rente.

Was daraus folgtDie gesetzlichen Systeme sichern das Einkommen bis zu einer Obergrenze ab und ersetzen es nie vollständig. Je höher das Einkommen, desto größer der nicht abgesicherte Anteil. Das ist der Ausgangspunkt jeder privaten Planung.

Quellen: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026; §§ 241, 249 SGB V; § 55 SGB XI; § 158 SGB VI; § 341 SGB III.

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Von der Lohnfortzahlung bis zur Erwerbsminderungsrente.

Krankheit ist der häufigste Grund für Einkommensausfall – und der am besten geregelte, solange sie kurz ist. Mit jeder Woche sinkt die Leistung, bis am Ende ein Bruchteil des Einkommens übrig bleibt. Der Ablauf ist gesetzlich exakt vorgegeben.

6 Wochen
Lohnfortzahlung

Der Arbeitgeber zahlt das volle Gehalt weiter (§ 3 EFZG). Voraussetzung: vier Wochen Betriebszugehörigkeit.

70 % / 90 %
Krankengeld

Ab der 7. Woche zahlt die Krankenkasse 70 % des Brutto, höchstens 90 % des Netto – begrenzt durch die Beitragsbemessungsgrenze. Davon gehen noch Beiträge zu RV, AV und PV ab.

78 Wochen
Höchstdauer

Innerhalb von drei Jahren wegen derselben Krankheit. Danach endet das Krankengeld – die sogenannte Aussteuerung.

3 Stunden
Maßstab der Erwerbsminderung

Volle Erwerbsminderungsrente erhält nur, wer in keiner Tätigkeit mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann. Der erlernte Beruf spielt keine Rolle.

  • Woche 1–6Volles Gehalt vom Arbeitgeber.
  • Woche 7–78Krankengeld der Krankenkasse, netto meist 20–30 % unter dem bisherigen Einkommen; bei Einkommen über der BBG deutlich mehr.
  • Nach Woche 78Arbeitslosengeld nach § 145 SGB III (Nahtlosigkeit) oder Antrag auf Erwerbsminderungsrente. Durchschnittlicher Zahlbetrag im Rentenzugang 2024 (West): 860 € Frauen, 1.021 € Männer.
Was daraus folgtDie ersten sechs Wochen sind gesichert, die Zeit bis 78 Wochen teilweise, alles danach kaum. Wer vom Einkommen abhängig ist, plant ab Woche 7 (Krankentagegeld bei höherem Einkommen) und vor allem für den Fall, dass die Arbeitskraft dauerhaft ausfällt.

Quellen: Entgeltfortzahlungsgesetz; §§ 44–48 SGB V; § 43 SGB VI; § 145 SGB III; Deutsche Rentenversicherung, Rentenzugang 2024.

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Arbeitslosengeld: Anspruch, Höhe, Dauer.

Die Arbeitslosenversicherung ersetzt einen Teil des Nettoeinkommens für eine begrenzte Zeit. Höhe und Dauer hängen von Beitragszeit, Alter und Kindern ab. Was viele nicht wissen: Auch eine Kündigung in der Probezeit oder ein Aufhebungsvertrag haben Folgen für den Anspruch.

60 % / 67 %
des pauschalierten Netto

67 % mit mindestens einem Kind auf der Lohnsteuerkarte, sonst 60 %. Bemessung am Durchschnitt der letzten zwölf Monate.

12 Monate
Anwartschaft

Mindestens zwölf Monate Beitragszeit in den letzten 30 Monaten sind Voraussetzung (§ 142 SGB III).

6–24 Monate
Dauer

Bis 24 Monate Beitragszeit: 12 Monate ALG. Ab 50 Jahren steigt die Dauer stufenweise, ab 58 Jahren auf bis zu 24 Monate (§ 147 SGB III).

12 Wochen
Sperrzeit

Bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund ruht der Anspruch zwölf Wochen und verkürzt sich um ein Viertel (§ 159 SGB III).

Was daraus folgtArbeitslosengeld federt ab, ersetzt aber nicht: Bei 3.000 € netto bleiben rund 1.800–2.000 €. Laufende Verpflichtungen – Miete, Kredit, Unterhalt – laufen weiter. Eine Rücklage von drei bis sechs Monatsausgaben ist deshalb Teil jeder soliden Planung, bevor über Produkte gesprochen wird.

Quellen: §§ 136–159 SGB III; Bundesagentur für Arbeit.

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Entgeltpunkte, Rentenwert, Rentenniveau.

Die gesetzliche Rente folgt einer einfachen Formel: Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × aktueller Rentenwert × Rentenartfaktor. Wer die Formel kennt, kann seine Renteninformation lesen und die eigene Lücke beziffern – statt zu schätzen.

1 Punkt
je Durchschnittsjahr

Wer ein Jahr lang genau das Durchschnittsentgelt (2026: 51.944 €) verdient, erhält einen Entgeltpunkt. Halbes Gehalt: 0,5 Punkte. Maximal etwa 2 Punkte pro Jahr (BBG).

42,52 €
Aktueller Rentenwert

Monatsrente je Entgeltpunkt seit 1. Juli 2026 (+4,24 %). 45 Punkte ergeben rund 1.913 € brutto – die sogenannte Standardrente.

≈ 48 %
Sicherungsniveau

Verhältnis der Standardrente zum Durchschnittsentgelt, jeweils vor Steuern. Das gewohnte Netto wird damit bei weitem nicht erreicht.

0,3 % je Monat
Abschlag bei vorzeitigem Bezug

Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, verliert dauerhaft 0,3 % pro Monat – bei vier Jahren 14,4 %. Umgekehrt: 0,5 % Zuschlag je Monat späteren Bezugs.

Was daraus folgtDie Renteninformation der DRV zeigt die zu erwartende Rente in heutigen Werten – vor Steuern, vor Kranken- und Pflegebeiträgen, ohne Inflation. Die realistische Lücke liegt deshalb meist deutlich über dem ersten Eindruck. Sie zu beziffern ist der erste Schritt, sie zu schließen der zweite.

Quellen: §§ 63–68, 77 SGB VI; Rentenwertbestimmungsverordnung 2026; Deutsche Rentenversicherung.

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Was der Staat leistet – und wo Verantwortung bleibt.

Mit Kindern verändert sich die finanzielle Verantwortung grundlegend: Ein Einkommen muss zeitweise für mehrere Personen reichen, und der Ausfall eines Elternteils trifft die ganze Familie. Der Staat federt ab; die Absicherung des Einkommens bleibt Aufgabe der Eltern.

259 €
Kindergeld 2026

Je Kind und Monat, bis zum 18. Geburtstag, in Ausbildung bis 25. Alternativ der Kinderfreibetrag, das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist.

65 %
Elterngeld

Des wegfallenden Nettoeinkommens, mindestens 300 €, höchstens 1.800 € monatlich, für bis zu 14 Monate (Basiselterngeld). Für Einkommen bis 1.000 € netto steigt der Satz auf bis zu 67 %.

6 + 8 Wochen
Mutterschutz

Vor und nach der Geburt, mit Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und Arbeitgeberzuschuss in Höhe des bisherigen Netto (§ 20 MuSchG).

bis 25
Familienversicherung

Kinder und ein Ehepartner ohne eigenes Einkommen über 565 €/Monat sind in der GKV beitragsfrei mitversichert – ein wesentlicher Unterschied zur PKV, in der jede Person einen eigenen Beitrag zahlt.

Was daraus folgtKindergeld und Elterngeld tragen den Alltag, nicht den Ernstfall. Fällt das Einkommen eines Elternteils durch Krankheit oder Tod aus, gibt es für Hinterbliebene nur die gesetzliche Witwen- und Waisenrente (55 % bzw. 10–20 % der Rente des Verstorbenen). Die Lücke dazwischen ist der Grund, warum Familien die Arbeitskraft und das Leben des Hauptverdieners absichern.

Quellen: § 66 EStG; Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz; Mutterschutzgesetz; § 10 SGB V; §§ 46, 48 SGB VI.

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Pflegegrade, Leistungen, Eigenanteil.

Die Pflegeversicherung ist als Teilleistung angelegt: Sie zahlt feste Beträge je Pflegegrad, unabhängig von den tatsächlichen Kosten. Der Rest wird aus Rente, Vermögen und – unter Voraussetzungen – von den Kindern getragen. Das betrifft fast jede Familie mindestens einmal.

5 Pflegegrade
nach Selbständigkeit

Der Medizinische Dienst bewertet, wie selbständig jemand den Alltag bewältigt. Pflegegrad 1 bedeutet geringe, Pflegegrad 5 schwerste Beeinträchtigung.

347 – 990 €
Pflegegeld monatlich

Bei häuslicher Pflege durch Angehörige, Pflegegrad 2 bis 5. Pflegesachleistungen durch einen Dienst liegen höher (bis 2.299 €).

≈ 3.000 €
Eigenanteil im Heim

Bundesdurchschnitt im ersten Jahr für Pflege, Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten – trotz Zuschlägen der Pflegekasse. Er steigt jährlich.

100.000 €
Grenze Elternunterhalt

Kinder werden erst herangezogen, wenn ihr eigenes Bruttojahreseinkommen über 100.000 € liegt (Angehörigen-Entlastungsgesetz).

Was daraus folgtWer heute 40 ist, hat mit hoher Wahrscheinlichkeit Eltern, die in den nächsten 15 Jahren Pflege brauchen – und wird selbst einmal betroffen sein. Pflegevorsorge ist deshalb kein Produkt für Ältere, sondern eine Rechnung, die sich mit jedem Jahr Aufschub verschlechtert.

Quellen: §§ 14, 15, 36, 37, 43 SGB XI; § 94 SGB XII; Verband der Ersatzkassen (vdek), Eigenanteile 2025.

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Sachstand

Was gilt, was empfohlen ist.

Für Angestellte und Familien gibt es wenige echte Versicherungspflichten, aber eine klare Rangfolge der Risiken. Die folgende Gliederung ordnet jeden Baustein nach Dringlichkeit ein, benennt die gesetzliche Grundlage und die Kriterien, an denen sich die Qualität eines Vertrags entscheidet.

Stand 2026Gliederung nach DringlichkeitRechtsgrundlagen benannt
IExistenziellRisiken, die Vermögen, Einkommen oder Gesundheit dauerhaft gefährden. Vorrang vor allem anderen.
1.1Private HaftpflichtSchäden, die Sie anderen zufügenDringend empfohlen
Worum es geht

Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, haftet mit seinem gesamten gegenwärtigen und künftigen Vermögen – ohne Obergrenze. Die Privathaftpflicht übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.

Rechtlicher Rahmen

§ 823 BGB (Schadensersatzpflicht), § 828 BGB (Haftung von Kindern), § 832 BGB (Aufsichtspflicht). Keine gesetzliche Versicherungspflicht.

Worauf es ankommt
  • Deckungssumme mindestens 10 Mio. € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
  • Forderungsausfalldeckung, falls der Schädiger selbst nicht versichert ist
  • Mitversicherung deliktunfähiger Kinder, Schlüsselverlust, Mietsachschäden, Gefälligkeitsschäden
  • Familientarif: Partner und Kinder in Ausbildung eingeschlossen
Typischer Fehler: Alte Verträge mit 3 oder 5 Mio. € Deckung und ohne Forderungsausfall; Partner nach Zusammenzug nicht eingeschlossen.
1.2BerufsunfähigkeitAbsicherung des Einkommens bei dauerhafter KrankheitDringend empfohlen
Worum es geht

Fällt die Arbeitskraft dauerhaft aus, endet das Gehalt nach sechs Wochen Lohnfortzahlung und spätestens nach 78 Wochen Krankengeld. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ersetzt nur einen Bruchteil des Nettoeinkommens.

Rechtlicher Rahmen

§ 43 SGB VI: volle Erwerbsminderungsrente nur, wer in keiner Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarkts mehr als drei Stunden täglich arbeiten kann. Durchschnittlicher Zahlbetrag im Rentenzugang 2024 (West): 860 € Frauen, 1.021 € Männer monatlich.

Worauf es ankommt
  • Verzicht auf abstrakte Verweisung auf andere Berufe
  • Rentenhöhe 70–80 % des Nettoeinkommens, Laufzeit bis zum Rentenalter (67)
  • Prognosezeitraum sechs Monate, rückwirkende Leistung, Nachversicherungsgarantie ohne Gesundheitsprüfung
  • Leistungsdynamik gegen Inflation; Gesundheitsfragen vollständig beantworten (§ 19 VVG)
Typischer Fehler: Laufzeit bis 60 oder 63 statt 67, zu niedrige Rente, unvollständige Gesundheitsangaben – im Leistungsfall kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.
1.3KrankenversicherungGesetzlich oder privat – Pflicht für alleGesetzliche Pflicht
Worum es geht

In Deutschland besteht Versicherungspflicht. Angestellte sind bis zur Versicherungspflichtgrenze gesetzlich pflichtversichert; darüber besteht Wahlfreiheit zwischen freiwilliger GKV und PKV.

Rechtlicher Rahmen

§ 5 SGB V (Versicherungspflicht GKV), § 6 SGB V (Versicherungsfreiheit ab Jahresarbeitsentgeltgrenze 77.400 € in 2026), § 193 Abs. 3 VVG (Pflicht zur Krankheitskostenversicherung).

Worauf es ankommt
  • PKV-Entscheidung nur mit Blick auf Familienplanung, Alter, Beitragsentwicklung und Rückkehroptionen
  • In der GKV: Zusatzversicherungen für Zahn, stationär und Krankentagegeld als gezielte Ergänzung
  • Krankentagegeld ab dem 43. Tag für Besserverdienende: Krankengeld ist auf 90 % des Netto und die BBG begrenzt
Typischer Fehler: Wechsel in die PKV allein wegen des Einstiegsbeitrags; später hohe Beiträge im Alter oder bei Familienzuwachs ohne Rückweg.
IIGrundsicherungSach- und Vermögenswerte sowie Hinterbliebene. Hoher Schaden, klarer Bedarf.
2.1HausratEinrichtung, Kleidung, Technik, FahrradDringend empfohlen
Worum es geht

Ersetzt den gesamten Hausrat zum Neuwert bei Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Ein Totalschaden durch Brand oder Wasser übersteigt schnell das Ersparte.

Rechtlicher Rahmen

Keine gesetzliche Pflicht. Vertragsrecht nach VVG; Unterversicherung nach § 75 VVG führt zur anteiligen Kürzung.

Worauf es ankommt
  • Versicherungssumme nach Wohnfläche mit Unterversicherungsverzicht (meist 650 €/m²)
  • Elementarschäden (Starkregen, Rückstau, Überschwemmung) einschließen
  • Fahrraddiebstahl rund um die Uhr, grobe Fahrlässigkeit mitversichert
  • Nach Umzug, Heirat oder größeren Anschaffungen anpassen
Typischer Fehler: Versicherungssumme seit Jahren unverändert, Elementarbaustein fehlt, Fahrrad nur nachts im Keller versichert.
2.2WohngebäudeFür Eigentümer von Haus oder WohnungDringend empfohlen
Worum es geht

Deckt Schäden am Gebäude selbst: Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel – und mit Elementarbaustein Überschwemmung, Starkregen und Rückstau. Für Eigentümer das größte Einzelrisiko.

Rechtlicher Rahmen

Keine gesetzliche Pflicht, in der Praxis Voraussetzung jeder Baufinanzierung. Wohnungseigentum: Gebäude über die Gemeinschaft (§ 19 WEG), Hausrat und Haftpflicht individuell.

Worauf es ankommt
  • Gleitender Neuwert statt fester Summe
  • Elementarschäden – in den meisten Lagen versicherbar und seit den Hochwasserereignissen der letzten Jahre unverzichtbar
  • Grobe Fahrlässigkeit, Ableitungsrohre auf dem Grundstück, Photovoltaik und Wärmepumpe mitversichert
Typischer Fehler: Kein Elementarschutz, weil das Haus „nicht am Fluss liegt“ – Starkregen trifft jede Lage.
2.3Kfz-VersicherungHaftpflicht ist Pflicht, Kasko ist RechnungGesetzliche Pflicht
Worum es geht

Ohne Kfz-Haftpflicht darf kein Fahrzeug zugelassen werden. Teil- oder Vollkasko schützen das eigene Fahrzeug und richten sich nach Wert, Alter und Finanzierung.

Rechtlicher Rahmen

§ 1 PflVG (Versicherungspflicht), § 4 PflVG mit Anlage (Mindestdeckung 7,5 Mio. € Personen, 1,3 Mio. € Sach, 50.000 € Vermögen).

Worauf es ankommt
  • Deckungssumme 100 Mio. € pauschal statt gesetzlicher Mindestsummen
  • Vollkasko bei Finanzierung, Leasing oder Neuwagen; Teilkasko bei älteren Fahrzeugen
  • Rabattschutz, Neupreisentschädigung, grobe Fahrlässigkeit, Fahrerkreis korrekt angegeben
  • Jährliche Prüfung zum Stichtag 30. November
Typischer Fehler: Falsche Angaben zu Fahrleistung oder Fahrerkreis – im Schadenfall Leistungskürzung oder Regress.
2.4RisikolebensversicherungHinterbliebene und KrediteDringend empfohlen
Worum es geht

Zahlt im Todesfall eine vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen. Entscheidend für Familien mit Kindern und für jede Immobilienfinanzierung.

Rechtlicher Rahmen

Keine Pflicht. Begünstigung über Bezugsrecht (§ 159 VVG); bei nicht verheirateten Paaren Erbschaftsteuer beachten (Freibetrag 20.000 €, § 16 ErbStG).

Worauf es ankommt
  • Versicherungssumme: 3–5 Jahresnettoeinkommen oder Restschuld des Darlehens
  • Laufzeit bis Ende der Finanzierung bzw. Ausbildungsende der Kinder
  • Über-Kreuz-Versicherung bei unverheirateten Paaren
  • Gesundheitsfragen vollständig beantworten
Typischer Fehler: Summe nur in Höhe des Kredits – die laufenden Lebenshaltungskosten der Familie bleiben ungedeckt.
IIISituativBedarf hängt von Lebensphase, Vermögen und bestehenden Ansprüchen ab. Wird individuell gerechnet.
3.1AltersvorsorgeGesetzliche Rente ergänzenSituativ
Worum es geht

Die gesetzliche Rente sichert ein Niveau von rund 48 % des Durchschnittsentgelts vor Steuern. Die Lücke zum gewohnten Lebensstandard muss über die zweite und dritte Schicht geschlossen werden.

Rechtlicher Rahmen

§§ 35 ff. SGB VI (Regelaltersrente, 67 für Jahrgänge ab 1964). Förderung: § 10 EStG (Basisrente), § 3 Nr. 63 EStG und § 1a BetrAVG (betriebliche Altersversorgung mit 15 % Arbeitgeberzuschuss), §§ 10a, 79 ff. EStG (Riester).

Worauf es ankommt
  • Rentenlücke konkret berechnen: Renteninformation der DRV als Ausgangspunkt
  • Reihenfolge: Arbeitgeberzuschuss und Förderung nutzen, dann flexible Fondspolice oder Depot
  • Effektivkosten der Produkte vergleichen, nicht nur Garantien
  • Steuerliche Behandlung in der Auszahlungsphase berücksichtigen
Typischer Fehler: Vertrag ohne Blick auf Kosten und Flexibilität – oder gar keiner, weil „die Rente noch weit weg ist“.
3.2RechtsschutzStreit mit Arbeitgeber, Vermieter, im VerkehrSituativ
Worum es geht

Übernimmt Anwalts-, Gerichts- und Gutachterkosten. Besonders relevant für Arbeitnehmer: Vor dem Arbeitsgericht trägt in erster Instanz jede Partei ihre Kosten selbst – auch wenn sie gewinnt.

Rechtlicher Rahmen

§ 12a ArbGG (keine Kostenerstattung in erster Instanz). Vertragsrecht nach VVG; in der Regel drei Monate Wartezeit nach Abschluss.

Worauf es ankommt
  • Bausteine Privat, Beruf, Verkehr und Wohnen nach Bedarf
  • Deckungssumme unbegrenzt oder mindestens 1 Mio. €, Selbstbeteiligung bewusst wählen
  • Mediation, Beratungsrechtsschutz Familie/Erbe, Verwaltungsrecht prüfen
Typischer Fehler: Abschluss erst, wenn der Konflikt bereits besteht – vorvertragliche Fälle und Wartezeit schließen die Leistung aus.
3.3UnfallversicherungDauerhafte Invalidität nach UnfallSituativ
Worum es geht

Zahlt bei dauerhafter Beeinträchtigung nach einem Unfall eine Kapitalleistung – rund um die Uhr, auch in der Freizeit. Ergänzt die Berufsunfähigkeit, ersetzt sie nicht.

Rechtlicher Rahmen

Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) deckt nur Arbeit, Arbeitsweg und Schule/Kita. Rund zwei Drittel aller Unfälle geschehen in der Freizeit.

Worauf es ankommt
  • Invaliditätsgrundsumme mit Progression (z. B. 225 % oder 350 %)
  • Verbesserte Gliedertaxe, Bergungskosten, kosmetische Operationen
  • Für Kinder und Senioren oft wichtiger als für Erwerbstätige mit BU-Schutz
Typischer Fehler: Unfallpolice als Ersatz für die Berufsunfähigkeit – rund 90 % aller BU-Fälle haben keine Unfallursache.
3.4PflegevorsorgeDie Lücke der gesetzlichen PflegeversicherungSituativ
Worum es geht

Die soziale Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung. Im Pflegeheim bleibt ein erheblicher Eigenanteil, der Vermögen und – über den Elternunterhalt – Angehörige belasten kann.

Rechtlicher Rahmen

SGB XI (Pflegegrade 1–5, Leistungsbeträge), § 94 SGB XII und Angehörigen-Entlastungsgesetz (Elternunterhalt erst ab 100.000 € Jahreseinkommen des Kindes).

Worauf es ankommt
  • Pflegetagegeld oder Pflegerente, die den Eigenanteil im Heim realistisch abbildet
  • Leistung ab Pflegegrad 2, möglichst auch bei häuslicher Pflege
  • Beitragsbefreiung im Leistungsfall, Dynamik
Typischer Fehler: Thema wird auf später verschoben – mit steigendem Alter steigen Beitrag und Ablehnungsrisiko.
3.5Zahn- und KrankenzusatzLeistungen über den GKV-Standard hinausSituativ
Worum es geht

Die GKV zahlt beim Zahnersatz einen Festzuschuss von 60–75 % der Regelversorgung. Hochwertige Versorgung, Chefarzt, Einbettzimmer oder Sehhilfen sind privat zu tragen oder zusätzlich zu versichern.

Rechtlicher Rahmen

§ 55 SGB V (Festzuschüsse Zahnersatz), § 56 SGB V (Befundorientierung). Zusatzversicherungen nach VVG mit Gesundheitsprüfung.

Worauf es ankommt
  • Erstattung 80–100 % einschließlich Implantaten und Inlays
  • Wartezeiten und Summenbegrenzungen in den ersten Jahren beachten
  • Stationär: freie Krankenhauswahl, Chefarzt, Ein- oder Zweibettzimmer
  • Abschluss vor Behandlungsbedarf – angeratene Behandlungen sind ausgeschlossen
Typischer Fehler: Abschluss nach der Diagnose – laufende oder angeratene Behandlungen sind grundsätzlich nicht versichert.

Einstufung „Gesetzliche Pflicht“ bezeichnet eine Versicherungspflicht kraft Gesetzes oder Berufsrechts. „Dringend empfohlen“ bezeichnet Risiken, deren Eintritt die wirtschaftliche Existenz gefährdet. „Situativ“ bezeichnet Bausteine, deren Bedarf von Lebenslage, Vermögen und bestehenden Ansprüchen abhängt.

Richtwerte 2026

Die Rechengrößen, die für Angestellte zählen.

Jedes Jahr werden die Grenzwerte der Sozialversicherung neu festgesetzt. Sie bestimmen, wer in die PKV wechseln darf, wie hoch das Krankengeld maximal ausfällt und wo die Beitragspflicht endet.

GrößeWertBedeutungGrundlage
Versicherungspflichtgrenze (JAEG)77.400 €/JahrAb diesem Bruttoeinkommen (6.450 €/Monat) besteht Wahlfreiheit zwischen GKV und PKV.§ 6 Abs. 6 SGB V, SV-Rechengrößenverordnung 2026
Beitragsbemessungsgrenze Kranken- und Pflegeversicherung69.750 €/JahrOberhalb von 5.812,50 €/Monat fallen keine weiteren KV/PV-Beiträge an; zugleich Obergrenze für das Krankengeld.§ 223 Abs. 3 SGB V
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung8.450 €/MonatBundeseinheitlich 101.400 €/Jahr. Einkommen darüber erwirbt keine weiteren Rentenansprüche.§ 159 SGB VI
Beitragssatz Krankenversicherung14,6 % + Ø 2,9 %Allgemeiner Beitragssatz zuzüglich kassenindividuellem Zusatzbeitrag, je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.§§ 241, 242 SGB V
Beitragssatz Pflegeversicherung3,6 % / 4,2 %Kinderlose ab 23 Jahren zahlen 4,2 %; je Kind unter 25 Jahren Abschlag von 0,25 Punkten ab dem zweiten Kind.§ 55 SGB XI
Krankengeldmax. 90 % Netto70 % des Brutto, höchstens 90 % des Netto, begrenzt durch die BBG; Zahlung ab der 7. Woche für längstens 78 Wochen.§§ 44, 47, 48 SGB V
Erwerbsminderungsrente im Rentenzugang 2024860 € / 1.021 €Durchschnittlicher monatlicher Zahlbetrag für Frauen / Männer (West). Maßstab für die Lücke bei Berufsunfähigkeit.Deutsche Rentenversicherung, Rentenzugangsstatistik
Kfz-Haftpflicht Mindestdeckung7,5 Mio. €Personenschäden; daneben 1,3 Mio. € Sachschäden und 50.000 € Vermögensschäden. Empfohlen: 100 Mio. € pauschal.§ 4 PflVG mit Anlage
Regelaltersgrenze67 JahreFür Jahrgänge ab 1964. Jahrgänge davor erreichen die Regelaltersgrenze stufenweise früher.§ 35, § 235 SGB VI

Quellen: Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026, Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Deutsche Rentenversicherung Bund, Rentenzugang 2024; Pflichtversicherungsgesetz. Werte werden jährlich angepasst.

Verfahren

So läuft die Beratung ab.

Von der Anfrage bis zur laufenden Betreuung folgt jedes Mandat demselben dokumentierten Ablauf. Vor dem Erstgespräch werden keine Unterlagen benötigt.

Beratungsunterlagen auf dem Schreibtisch
Jede Empfehlung hat eine Begründung.Vom ersten Gespräch bis zur laufenden Betreuung – ein Ablauf, der für Sie nachvollziehbar bleibt.
Foto: Unsplash
01

Anfrage

Ihr Teil
Formular, Anruf oder Online-Termin. Eine kurze Schilderung des Anliegens genügt.
Unser Teil
Sichtung des Anliegens und Zuordnung zum zuständigen Bereich.
Ergebnis
Terminbestätigung mit Teams-Zugang oder persönlicher Rückruf.
02

Bestandsaufnahme

Ihr Teil
Gespräch über Lebenssituation, Verpflichtungen und bestehende Verträge. Unterlagen erst danach, auf Wunsch über die Finanzmanager-App.
Unser Teil
Strukturierte Erfassung des Bedarfs und der vorhandenen Deckungen; Prüfung auf Lücken und Doppelungen.
Ergebnis
Schriftliche Bedarfsfeststellung als Grundlage der Beratung (§ 61 VVG).
03

Marktvergleich

Ihr Teil
Keine Mitwirkung erforderlich.
Unser Teil
Vergleich der Bedingungswerke und Beiträge über den Zugang des Deutschen Maklerverbunds; Bewertung nach Leistung, nicht nach Beitrag allein.
Ergebnis
Nachvollziehbare Empfehlung mit Begründung und Alternativen.
04

Entscheidung und Antrag

Ihr Teil
Entscheidung, Beantwortung der Antragsfragen – vollständig und wahrheitsgemäß (§ 19 VVG).
Unser Teil
Antragstellung, Beratungsdokumentation (§ 62 VVG), Begleitung der Risikoprüfung, Kündigung oder Übertragung bestehender Verträge.
Ergebnis
Policierung; Widerrufsrecht 14 Tage, bei Lebensversicherungen 30 Tage (§§ 8, 152 VVG).
05

Betreuung

Ihr Teil
Mitteilung von Änderungen: Umzug, Familie, Einkommen, Betrieb.
Unser Teil
Laufende Vertragsverwaltung, Schadenbegleitung gegenüber dem Versicherer, regelmäßige Überprüfung des Bestands.
Ergebnis
Ein Ansprechpartner für alle Verträge, dauerhaft.
Digitale Vertragsverwaltung

Alle Verträge an einer Stelle.

Mandanten des Maklerhauses erhalten Zugang zur Finanzmanager-App des Deutschen Maklerverbunds. Verträge, Policen und Beitragsrechnungen aller Gesellschaften liegen dort an einem Ort – unabhängig davon, bei wem der Vertrag besteht. Dokumente werden per Foto hochgeladen, Änderungen direkt an das Maklerhaus gemeldet.

  1. Freischaltung beantragenEine kurze E-Mail genügt. Die Freischaltung erfolgt durch das Maklerhaus, nicht durch die App selbst.
  2. Zugangsdaten erhaltenSie erhalten eine Einladung per E-Mail und legen Ihr Passwort fest.
  3. App laden und Verträge einsehenBestehende Verträge sind nach Übernahme der Betreuung bereits hinterlegt; weitere Unterlagen laden Sie selbst hoch.
Finanzmanager

Was die App für Sie übernimmt

  • Vertragsübersicht über alle Gesellschaften hinweg, mit Beiträgen und Laufzeiten
  • Policen und Rechnungen als PDF – kein Ordner, kein Suchen
  • Dokumente per Foto hochladen und Nachrichten an das Maklerhaus senden
  • Änderungen (Adresse, Bankverbindung, Fahrzeug) an einer Stelle mitteilen
  • Zugang ausschließlich für Sie und das Maklerhaus – keine Weitergabe an Dritte

Die Finanzmanager-App wird von der DEMV Systems GmbH, Hamburg, bereitgestellt. Die Nutzung ist Teil der Betreuung durch das Maklerhaus Wanes.

Häufige Fragen

Was Angestellte häufig fragen.

Worin unterscheidet sich ein Versicherungsmakler von einem Vertreter?
Ein Versicherungsvertreter handelt im Auftrag einer oder mehrerer Gesellschaften (§ 59 Abs. 2 VVG). Ein Versicherungsmakler handelt im Auftrag des Kunden und ist keiner Gesellschaft verpflichtet (§ 59 Abs. 3 VVG). Die Rechtsprechung bezeichnet ihn als treuhänderähnlichen Sachwalter des Kunden. Maklerhaus Wanes ist als Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO registriert.
Wie wird die Tätigkeit des Maklerhauses vergütet?
Die Vergütung ist in den Versicherungsbeiträgen enthalten und wird von der jeweiligen Gesellschaft als Courtage gezahlt. Eine gesonderte Rechnung an Sie entsteht für die Vermittlung und Betreuung nicht. Sollte im Einzelfall eine Vergütungsvereinbarung sinnvoll sein, etwa für eine reine Honorarberatung, wird diese vorab schriftlich getroffen.
Lohnt sich die private Krankenversicherung für Angestellte?
Das hängt von Einkommen, Alter, Gesundheitszustand und Familienplanung ab. Oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 77.400 € (2026) besteht Wahlfreiheit. Die PKV bietet garantierte Leistungen und individuelle Tarife, die GKV die beitragsfreie Familienversicherung und einkommensabhängige Beiträge. Eine Rückkehr in die GKV ist ab 55 Jahren praktisch ausgeschlossen (§ 6 Abs. 3a SGB V). Die Entscheidung wird daher über die gesamte Lebensspanne gerechnet, nicht über den Einstiegsbeitrag.
Reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nicht aus?
In der Regel nicht. Die volle Erwerbsminderungsrente setzt voraus, dass in keiner Tätigkeit mehr als drei Stunden täglich gearbeitet werden kann – der erlernte Beruf spielt keine Rolle. Der durchschnittliche Zahlbetrag lag im Rentenzugang 2024 bei rund 860 € (Frauen) bzw. 1.021 € (Männer) im Westen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung knüpft dagegen an den konkret ausgeübten Beruf an.
Müssen bestehende Verträge gekündigt werden?
Nein. Bestehende Verträge können mit einer Maklervollmacht in die Betreuung übernommen werden, ohne dass sich am Vertrag etwas ändert. Erst wenn die Prüfung ergibt, dass ein Vertrag in Leistung oder Beitrag nicht mehr zeitgemäß ist, wird ein Wechsel geprüft – unter Beachtung von Kündigungsfristen und ohne Deckungslücke.
Welche Unterlagen werden für das Erstgespräch benötigt?
Keine. Das Erstgespräch dient der Bestandsaufnahme im Gespräch. Bestehende Policen, Rentenauskünfte oder Gehaltsnachweise werden erst danach benötigt und können bequem über die Finanzmanager-App bereitgestellt werden.
Was geschieht im Schadenfall?
Die Schadenmeldung erfolgt über das Maklerhaus. Wir prüfen die Deckung, bereiten die Meldung auf, führen die Korrespondenz mit der Gesellschaft und begleiten die Regulierung bis zum Abschluss. Für Sie gibt es eine zuständige Stelle, unabhängig davon, bei welcher Gesellschaft der Vertrag besteht.

Die Inhalte dieser Seite dienen der allgemeinen Information und geben den Rechtsstand zum angegebenen Zeitpunkt wieder. Sie ersetzen keine individuelle Beratung und keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die jeweils gültigen Gesetze, Verordnungen und Versicherungsbedingungen.

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